Mitspracherecht des BR bei Gehaltsfragen? Wann genau?
Hallo liebe Betriebsratsmitglieder,
ich habe soeben das Grundeseminar Teil 1 abgeschlossen und gelernt, dass Gehaltsfragen zum Individualrecht gehören, vor allem bei Betrieben, deren Gehälter nicht tariflich sind. Jetzt hat aber ein Kollege in der BR-Sitzung gesagt, dass der BR ein Mitspracherecht hat. Bei welchen Gehaltsfragen genau hat der BR Mitspracherecht? Viele Fragen uns auch bei Übernahme von Zeitarbeitsfirmen, ob das Gehalt so in Ordnung wäre oder wollen unsere Meinung. Ich bin aber der Meinung, dass wir hier nichts machen können, da hier das Individualrecht gilt. Ist das so korrekt, und wann hätte der BR Mitspracherecht?
Vielen Dank für eure Antworten schon einmal.
Viele Grüße
Community-Antworten (1)
02.03.2016 um 12:07 Uhr
Wie Du im BR1 erfahren hast, ist der BR gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG bei der Höhe des Arbeitsentgelts nicht in der Mitbestimmung.
Das wird ihn natürlich nicht daran hindern, auf diplomatischen Wege oder durch betriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Einfluss auf mehr Lohngerechtigkeit zu nehmen.
Im Übrigen ist der BR bei "allgemeinen Entgeltgrundsätzen" (aber eben nicht der Höhe des Entgelts) in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG), wenn in der zu regelnden Frage keine tarifliche oder gesetzliche Regelung besteht.
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