Erstellt am 16.11.2011 um 14:39 Uhr von gironimo
und was macht Ihr, wenn der Feiertag am Mittwoch ist? Schau doch mal in den § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz
Erstellt am 16.11.2011 um 14:54 Uhr von Solveigh
Donnerstags arbeiten wir ja sowieso, also hat der freie Mittwoch keine Konsequenzen. Aber der Montag ist doch quasi "unser" Samstag, der -neben dem Sonntag- 2. freie Tag der Woche. Kann der AG einfach anordnen, dass wir da, wenn auch im Ausnahmefall, arbeiten müssen und wenn ja mit/ohne Zuschlag ?
Erstellt am 16.11.2011 um 15:02 Uhr von Ulrik
Die Frage ist, was in eurem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Steht da Dienstag bis Samstag, dann ist für euch der Montag kein regulärer Arbeitstag.
Sprich, ist der MOntag ein Feiertag, passiert nichts und ihr habt quasi Pech gehabt, ist ein anderer Tag ein Feiertag, dann Freude, muß er bezahlt werden, ohne daß ihr zur Leistung verpflichtet seid.
Erstellt am 16.11.2011 um 15:32 Uhr von Lernender
Zunächst mal 2012 fällt kein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag.
2011 sind es 2 Feiertage eimal Neujahr und einmal Sylvester.
Habt ihr also am 03.01.2011 arbeiten müssen, oder an welchen Tagen habt ihr Montags gearbeitet?
Erstellt am 16.11.2011 um 15:36 Uhr von Lernender
noch eine Frage , seid ihr in der Gebäudereinigung tätig?
Nachtrag:
nach § 11 ArbZG steht euch ein Ersatzruhetag zu wenn ihr an einem Feiertag der auf einen Werktag fällt Arbeit leistet.
Erstellt am 16.11.2011 um 19:36 Uhr von poiuz
Silvester ist übrigens kein Feiertag.
Erstellt am 16.11.2011 um 21:12 Uhr von Lernender
ich feiere zwar aber stimmt, damit reden wir noch vom Neujahrstag. Aber scheint für den Fragenden eh nicht wichtig.
Erstellt am 17.11.2011 um 17:24 Uhr von Solveigh
Ja, der Tag, an dem wir außer der Reihe arbeiten mussten, war Montag, der 03.01.11.