Vergütung am 6. Arbeitstag der Woche
In unserer Firma, ein Dienstleister, wird von Dienstag bis Samstag gearbeitet. Der Montag ist arbeitsfrei. Ist der Samstag ein Feiertag erwartet der Arbeitgeber, dass wir dafür am darauffolgenden Montag antanzen bei normaler Vergütung. Das erscheint mir alles ein wenig suspekt, Dienstleister hin oder her ...
Community-Antworten (8)
16.11.2011 um 15:39 Uhr
und was macht Ihr, wenn der Feiertag am Mittwoch ist? Schau doch mal in den § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz
16.11.2011 um 15:54 Uhr
Donnerstags arbeiten wir ja sowieso, also hat der freie Mittwoch keine Konsequenzen. Aber der Montag ist doch quasi "unser" Samstag, der -neben dem Sonntag- 2. freie Tag der Woche. Kann der AG einfach anordnen, dass wir da, wenn auch im Ausnahmefall, arbeiten müssen und wenn ja mit/ohne Zuschlag ?
16.11.2011 um 16:02 Uhr
Die Frage ist, was in eurem Arbeitsvertrag geregelt ist. Steht da Dienstag bis Samstag, dann ist für euch der Montag kein regulärer Arbeitstag. Sprich, ist der MOntag ein Feiertag, passiert nichts und ihr habt quasi Pech gehabt, ist ein anderer Tag ein Feiertag, dann Freude, muß er bezahlt werden, ohne daß ihr zur Leistung verpflichtet seid.
16.11.2011 um 16:32 Uhr
Zunächst mal 2012 fällt kein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag. 2011 sind es 2 Feiertage eimal Neujahr und einmal Sylvester.
Habt ihr also am 03.01.2011 arbeiten müssen, oder an welchen Tagen habt ihr Montags gearbeitet?
16.11.2011 um 16:36 Uhr
noch eine Frage , seid ihr in der Gebäudereinigung tätig?
Nachtrag: nach § 11 ArbZG steht euch ein Ersatzruhetag zu wenn ihr an einem Feiertag der auf einen Werktag fällt Arbeit leistet.
16.11.2011 um 20:36 Uhr
Silvester ist übrigens kein Feiertag.
16.11.2011 um 22:12 Uhr
ich feiere zwar aber stimmt, damit reden wir noch vom Neujahrstag. Aber scheint für den Fragenden eh nicht wichtig.
17.11.2011 um 18:24 Uhr
Ja, der Tag, an dem wir außer der Reihe arbeiten mussten, war Montag, der 03.01.11.
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