hallo,

ich habe mal eine frage, undzwar bin ich noch neu im betriebsrat, und habe folgendes problem.
wir als betriebsrat haben entschieden aufgrund hoher aufträge das es nörtig ist sa zu arbeiten. nun zu meinem problem, es gibt drei anlagenführer die an einer anlage stehn und die frühschicht machen sollten von 5-12uhr. als sie um 5 anfangen wollten gab es noch keine bauteile von der presse und im restlichen maschinensaal war alles voll so das sie von sich eingeschätzt haben das sie frühestens gegen 10 uhr mit ihrer arbeit anfangen können..
sie haben sich dazu entschieden gegen kurz nach fünf unseren meister und cheff telefonisch zu informieren, was aber ohne erfolg verlief da keiner von beiden ans tele. gegangen ist.

also haben sie nur ein zettel geschrieben und sind wieder gegangen!

nun geht es darum das sie von 5-5.30 uhr auf arbeitwar und dies natütrlich auch in ihren stundennachweis eingeschrieben haben, zwei tage später war diese halbe stunde rausgestrichen!!!

ist das rechtens oder nicht???

meiner meinung nacht nicht da sie ja da warn, aber es ja keine arbeit gab!


lg maddin