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Arbeitszeit oder nicht?

M
maddin
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

ich habe mal eine frage, undzwar bin ich noch neu im betriebsrat, und habe folgendes problem. wir als betriebsrat haben entschieden aufgrund hoher aufträge das es nörtig ist sa zu arbeiten. nun zu meinem problem, es gibt drei anlagenführer die an einer anlage stehn und die frühschicht machen sollten von 5-12uhr. als sie um 5 anfangen wollten gab es noch keine bauteile von der presse und im restlichen maschinensaal war alles voll so das sie von sich eingeschätzt haben das sie frühestens gegen 10 uhr mit ihrer arbeit anfangen können.. sie haben sich dazu entschieden gegen kurz nach fünf unseren meister und cheff telefonisch zu informieren, was aber ohne erfolg verlief da keiner von beiden ans tele. gegangen ist.

also haben sie nur ein zettel geschrieben und sind wieder gegangen!

nun geht es darum das sie von 5-5.30 uhr auf arbeitwar und dies natütrlich auch in ihren stundennachweis eingeschrieben haben, zwei tage später war diese halbe stunde rausgestrichen!!!

ist das rechtens oder nicht???

meiner meinung nacht nicht da sie ja da warn, aber es ja keine arbeit gab!

lg maddin

1.17306

Community-Antworten (6)

G
gironimo

16.11.2011 um 16:02 Uhr

na das sind ja Verhältnisse. Einfach gehen ist jedenfalls auch nicht richtig.

Sie hätten bleiben sollen, dann wäre die gesamte Zeit Arbeitszeit gewesen. Es liegt ja nicht in ihrer Verantwortung die Arbeitsabläufe richtig zu koordinieren.

Wenn Ihr der BR seid, solltet Ihr den AG einfach fragen, warum die halbe Stunde gestrichen wurde - hoffentlich gibt dann nicht ein Wort das andere. Also diplomatisch bleiben.

L
Lernender

16.11.2011 um 16:11 Uhr

Ich nehme an, dass der AG euch aufgefordert hat der Samstagsarbeit zuzustimmen. Die Arbeitszeit für die Anlagenführer war auch vom AG auf 5 Uhr bestimmt.

Falls die so ist gehe ich davon aus das es sich hier um einen Annahmeverzug nach § 293 BGB handelt und die Kollegen ihre Arbeitszeit vergütet bekommen müssen.

Ich würde gleich klarmachen, das bei dieser vorgehensweise des AG, die nächste Zustimmung des BR zur Samstagsarbeit doch sehr schwierig ist.

Zunächst aber höflich anfragen warum das so ist.

K
Kölner

16.11.2011 um 16:42 Uhr

@maddin Ich halte es arbeitsrechtlich auch für schwierig, dass die beiden Kollegen einfach nach Hause gegangen sind. Insofern sind sie mit dem Abzug der halben Stunde noch gut bedient; das selbe gilt für eine evt. Abmahnung. Als BR würde ich hier nicht massiv werden...

L
Lernender

16.11.2011 um 16:54 Uhr

@maddin

ich glaube Kölner und gironimo liegen richtig, es ist besser hier die Bälle flach zu halten. Vergiss meine Antwort 2

M
maddin

16.11.2011 um 17:42 Uhr

hey danke euch;)

ich werde mal sehn was der chef dazu sagt, seh ihn erst nächste woch da ich grade nachtschicht habe.

ist halt nur bissel doof für die kollegen da sie schon seid mi das problem angesprochen haben das es vom platz her nicht aufgeht und ihnen versichert wurde das es ohne probleme aufgeht^^

und sie haben sich gedacht eh se rumstehn und garnix machen gehn se eben nachhause, zumal das andere problem ist ja das sie 11tage durcharbeiten müssen von montag bis sa ersteschicht und so dann auf nachtschicht bis fr früh....was ja auch nicht so unbedingt dem gesetz für dreischichtler entspricht!

aber danke euch trotzdem vielmals ;D

lg maddin

D
DonJohnson

16.11.2011 um 17:53 Uhr

maddin gab es auch schon an Maddin - ich hoffe ich bin paranoinisch veranlagt...

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