BR-Mitbestimmung auch bei Eingruppierung
In einem dreiköpfigen verantwortungsvollen Arbeitsbereich (QM) wird eine weitere Kollegin eingestellt. Dem BR liegt auch deren Eingruppierung (EG+ Stufe) vor. Demnach soll sie nur 400.-€ brutto weniger verdienen als der Leiter, welcher zusätzlich noch als Pflegedirektor eingesetzt. Kann der BR der Einstellung zustimmen und glerichzeitig der zu hohen Eingruppierung widersprechen? Als BR sollte man grundsätzlich für Lohnsteigerungen sein, aber bei eine rviel zu hohenm Eingruppierung (hier 3 EG) kommt der Verdacht der "Begünstigung" auf. Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (7)
15.11.2011 um 13:55 Uhr
Kann der BR der Einstellung zustimmen und glerichzeitig der zu hohen Eingruppierung widersprechen?
Selbstverständlich! Einstellung und Eingrupierung sind nach §99 BetrVG ZWEI separate Vorgänge, also 2x TOP:
- Einstellung Herr/Frau X in die Abteilung/Arbeitsplatz Y zum .......
- Eingruppierung Herr/Frau X in die EG Z
und also auch 2 Beschlüsse, also auch evtl. 1x Zustimmung und 1x Ablehnung
BTW: Das da nur x EUR differenz vorliegen ist noch kein Widerspruchsgrund sondern ist u.U. so vom Ersteller der Eingruppierungsrichtlinien (und nur die zählen) so gewollt...
15.11.2011 um 13:56 Uhr
@Fliege Ich gehe vom TVöD aus und es ist nicht selten, dass ein QM mit EG 13 oder 14 eingestuft wird. Und wenn dieser dann auch noch Erfahrungswerte mitbringt, die wichtig sind, dann ist sogar eine höhere Erfahrungsstufe als ein Pflegedirektor möglich.
Zur Frage: Ja, das kann ein BR machen.
Aber: Ich würde nicht die Eingruppierung der QM verhindern, sondern diese Eingruppierung zum Anlass nehmen damit der PfDi besser eingruppiert wird.
15.11.2011 um 14:28 Uhr
@kölner Dein Rat ist ein sehr guter Ansatz. Aber beide sind in der gleichen EG, die Neueinstellung (ohne Studium!) aber nur eine Stufe niedriger.
15.11.2011 um 14:38 Uhr
@fliege Es kommt - im TVÖD ja mehr als vorher im BAT - darauf an, welche Tätigkeit man macht und nicht zwingend (!), was für eine Ausbildung man hat.
15.11.2011 um 15:36 Uhr
Hallo Fliege, für den TVöD gelten immer noch die Eingruppierungsrichtlineine des BAT. Um wirklich beurteilen zu können, ob es sich um eine richtige Eingruppierung handelt, braucht man als BR eigentlich eine Stellenbeschreibung und eine Stellenbewertung. Ich möchte fast wetten, dass weder Eure Personaler noch der BR damit jemals gearbeitet haben. In Zeiten, wo es immer schwieriger wird, neue Berufsbilder über den BAT abzubilden wäre es sehr gut, wenn jemand aus Eurem Gremium einen Eingruppierungslehrgang macht. Entscheidungen zur Eingruppierung nach Gefühl und Wellenschlag halte ich für nicht korrekt.
15.11.2011 um 16:29 Uhr
viel wichtiger finde ich die Frage der Eingruppierung der beiden anderen Mitarbeiter in QM. Die sind ja wohl miteinander vergleichbar.
15.11.2011 um 17:42 Uhr
Aus meiner Sicht: NIEMALS einer angeblich zu hohen Eingruppierung widersprechen.
Sie bietet die Plattform für anschließende Gespräche einer ggf. weiteren Höhergruppierung der bisherigen Mitarbeiter.
Der Widerspruch würde ein Signal sein, alles beim Alten zu lassen und suggeriert indirekt, dass Ihr mit der bisherigen Regelung zufrieden seit.
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