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Vertragsbeginn Freitag - wieviel Ausgang steht zu?

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RebelW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR´s,

kurze Frage da ich am Arbeitsplatz sitze und nicht "gross" forschen kann.

Wir bekommen in unserem Betrieb (5 Tage Woche) eine neue Arbeitskollegin. Diese fängt an einem Freitag an.

Ich bin der Meinung das der Kollegin dann noch ein freier Tag für die Woche des Arbeitsbeginns zusteht. Würde sie schon Mittwoch anfangen, dann sogar 2 Tage Ausgang. Kann das leider im Moment nicht schriftlich belegen.

Der AG macht leider Druck da er die fertigen Dienstpläne will.

Danke im voraus

2.51707

Community-Antworten (7)

U
Ulrik

14.11.2011 um 17:46 Uhr

Hi rebel,

Ich verstehe die Frage gerade nicht. Was meinst DU mit 2 Tage Ausgang??

Ich interpretiere jetzt mal rein, daß Du wissen mußt, für wie viele Tage Du diese Kollegin noch im Dienstplan einschreiben mußt?! Die Frage wäre, was in ihrem Arbeitsvertrag steht. 5 Tage Woche?? An welchen Tagen??

R
RebelW

14.11.2011 um 18:00 Uhr

Hallo Ulrik,

wir arbeiten an 5 Tagen in der Woche und das auch am WE. So wie das im Hotel nun mal ist (hatte ich vergessen zu erwähnen). Im Vertrag steht 5 Tage Woche.

Aber sie fängt nun mal erst am 18.11. (also Freitag) an.

LG

RebelW

G
gironimo

14.11.2011 um 19:25 Uhr

Ich denke, diese Frage kann man nur beantworten, wenn man Eure BV- Arbeitszeitregelung bzw. den Tarif kennt.

Wenn ihr euch auf die Schnelle nicht einigen könnt, vereinbart doch, diesen Punkt nachträglich zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

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DrUmnadrochit

15.11.2011 um 00:35 Uhr

Mir drängt sich der Verdacht auf dass die Frage eher aus einer Alpenrepublik denn aus Deutschland kommt...

U
Ulrik

15.11.2011 um 09:07 Uhr

Dann würde ich zwei Fragen stellen:

  1. Was wurde mit der Mitarbeiterin selbst vereinbart? Habt ihr sie mal gefragt?
  2. Macht es denn Sinn, sie am ersten Wochenende arbeiten zu lassen? Je nachdem, welche Aufgaben sie hat, ist u. U. kein Ansprechpartner am WE da. Ausserdem muß sie evtl. eingearbeitet(eingewiesen werden. Ist am WE jemand da, der das übernehmen kann??
R
RebelW

15.11.2011 um 20:59 Uhr

Ich weiß über Sinn und Unsinn lässt sich vortrefflich streiten. Besonders was Arbeitszeiten angeht.

Es ist am WE jemand da der die neue Mitarbeiterin einarbeiten kann. Und der Vertrag wurde nun mal auf den 18.11. datiert.

Gibt es denn keine gesetzliche Regelung wieviele freie Tage einem MA zustehen wenn er bei einer 5 Tage Woche nur 3 Tage arbeitet (weil eben der Vertrag erst Freitag anfängt)?

Mir ist so als ob ab 3 Tagen ein Tag frei sein sollte erst ab 5 Tagen 2 freie Tage gewährt werden müssten.

Schon rein von der Logik her. Wo ist denn der Sinn bei Freitag Arbeitsbeginn und dann noch 2 freie Tage für die Woche.

Gruss

RebelW

P.S. Nix Alpenrepublik........... Bundeshauptstadt.

D
DrUmnadrochit

15.11.2011 um 22:18 Uhr

Naja, "Ausgang" klang so nach Ö-Deutsch...

Sofern der AN in dieser Kalenderwoche nicht bereits bei einem anderen AG vier Tage gearbeitet hat, dürfte es nicht zu beanstanden sein, wenn kein freier Tag in dieser Woche gewährt wird.

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