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Mitarbeitertaschenkontrolle

F
frostirot
Jan 2018 bearbeitet

Betrifft: Mitarbeitertaschenkontrolle ! In unser BV ist genau geregelt, dass die Mitarbeiter das Haus über den Personalein/ausgang betreten bzw. verlassen. Die Taschenkontrolle kommt nur beim verlassen des Hauses, sporadisch, zum Einsatz. Die Stempeluhr befindet sich in der 6. Etage, der Ausgang selbstverständlich im EG. Die Taschenkontrolle fand bisher auch immer in der 6. Etage statt. Nun sollen die Kontrollen im EG vorgenommen werden, damit es nicht auf dem Weg nach unten noch zu Diebstählen kommt. Ist es in Ordnung noch einer zweiten Kontrolle zuzustimmen ??? Muss die BV erweitert werden ??

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Community-Antworten (4)

D
dabbelx

20.04.2015 um 22:10 Uhr

Wenn in der BV steht, dass die Kontrolle an der Stempeluhr stattzufinden hat, dann neue BV. Nein, Spass beiseite. So wie du es beschreibst ist der Ort der Taschenkontrolle wohl nicht explezit geregelt. Und wenn nicht mehr an der Stempeluhr sondern am Ausgang kontrolliert wird, sehe ich da eigentlich kein Problem. Ich lass mich aber auch gerne von den Fachleuten hier eines besseren belehren. :-)

P
Pickel

21.04.2015 um 10:56 Uhr

dabbelx, ich sehe da das Problem, dass diese Kontrolle u.U. länger dauert inkl. Warteschlange sicherlich auch mal recht lange. Das wäre im Erdgeschoss dann außerhalb der Stempelzeit. Mind. hier müsste natürlich ein Ausgleich für die Zeiten besprochen werden.

Generell ist eine Taschenkontrolle aber ein unschönes Instrument, das ich nur dann akzeptieren würde, wenn es dafür betriebsbedingt oder aus der Historie sehr gute Gründe gäbe.

N
niemand

21.04.2015 um 11:23 Uhr

Meiner Meinung nach endet die Arbeitszeit mit dem ausstempeln. Damit endet auch das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Somit kann der Arbeitgeber nur vor dem ausstempeln eine Kontrolle durchführen. Eine Kontrolle nach dem ausstempeln unter Androhung von Arbeitsrechtlichen Kosequenzen wäre strafrechtlich eine Nötigung und somit ein schweres Verbrechen. Die einzige Möglichkeit für den AG ist die Stempeluhr ins Erdgeschoß zu verlegen.

G
gironimo

21.04.2015 um 11:26 Uhr

Ist denn in Eurer BV die 6. Etage festgelegt? Wenn da nichts näher beschrieben steht. würde ich hier jedenfalls die Mitbestimmung sehen (Ordnung im Betrieb). Und damit ist alles eine Frage der Verhandlung. Wenn Ihr konsequent nein sagt, wäre die Überlegung, ob der AG deswegen die Einigungsstelle anruft ?

Gibt es denn überhaupt einen Anlass für die These, die AN würden auf den Weg nach unter auch noch stehlen. Und wenn ja warum. Vielleicht tut man lieber etwas mehr für die Sicherheit und die Vorsorge.

Oder man verlegt die Stechuhr nach unten. Alles Verhandlungssache - Ihr müsst Euch eben gut auf das Thema vorbereiten und gute Argumente für Eure Positionen haben.

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