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Betriebsbedingte Kündigung - was tun seitens des BR?

T
Thorsten
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin "Frischlinge" in Sachen BR-Arbeit, mein Kurs beginnt erst in einer Woche BvG Teil 1! Deshalb brauche ich Eure Hilfe! Folgende Situation: 1 Mitarbeiterin Vertragsbeginn 01.04.1993 /Ab 01.07.2000 als Abteilungsleiterin Ab dem 21.03.03 Mutterschutz, danach bis zum 31.08.04 Elternzeit Danach auf eigenen Wunsch während der Elternzeit in Teilzeit (20 Wochenstunden) tätig und verlängerte Ihre Elternzeit bis zum 06.05.2006 Am 01.01.2006 gab es eine Umstrukturierung bei dieser wurde aus 2 Abteilungen eine gemacht und diese Abteilungsleiterposition ersatzlos gestrichen. Zum Ende der Elternzeit wurde der Mitarbeiterin eine Stelle als Sachbearbeiterin auf 20 Stundenbasis angeboten diese wurde nach Ablehnung seitens MA auf 25 Stunden aufgestockt. Dies lehnt die MA-in ebenfalls ab. Sie besteht auf einer Stelle als Abteilungsleiterin auf 20 Stunden Teilzeit Basis! Dies Lehnt unser AG ab und kündigt betriebsbedingt zum 31.10.2005 ! Was tun seitens des BR? Für schnelle Hilfe bin ich dankbar! BR-Vorsitz krank und der Rest einschließlich mir Neu im BR

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Community-Antworten (1)

H
häggi

11.05.2006 um 01:08 Uhr

schwierige sache. deshalb erstmal mit der kollegin sprechen. dann kündigung ablehnen,denn schließlich bekommt sie als sachbearbeiterin weniger geld.letzendlich muß die entscheidung vorm arbeitsgericht geklärt werden, wenn die kollegin in die kündigungsschutzklage geht. deshalb würde ich als Br nicht zustimmen,der AG kündigt sowieso. wenn möglich holt euch rat von der gewerkschaft. Nichts übereilen,ihr habt eine wochenfrist bei ordentlichen kündigungen. das wars erstmal in kürze.

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