Die Ehefrau eines Kollegen muß für ein paar Tage ins Krankenhaus wegen einer Operation. Steht dem Kollegen Sonderurlaub ö.ä. zu, um seine zwei Kinder zu betreuen?

In §45 SGB geht um die Freistellung des erkrankten Kindes. In meinem Fall sind ja die Kinder gesund und die erziehende Mutter muß ins Krankenhaus, so dass sich der Vater um die Kinder kümmern muß.