Erstellt am 11.11.2011 um 19:16 Uhr von gironimo
lies mal hier: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/gesundheit/kinderversorgung-bei-krankheit.html (insbesondere Punkt 2.2)
In einigen Tarifverträgen gibt es auch Freistellungsansprüche für derartige Fälle
Erstellt am 11.11.2011 um 19:21 Uhr von Kölner
@Rhönhauser
Ansonsten gilt § 45 SGB V
Erstellt am 12.11.2011 um 10:49 Uhr von peanuts
"Die Ehefrau eines Kollegen muß für ein paar Tage ins Krankenhaus wegen einer Operation. Steht dem Kollegen Sonderurlaub ö.ä. zu, um seine zwei Kinder zu betreuen?"
Falls nicht in TV/BV geregelt, käme der § 616 BGB in Betracht.
Ansonsten: § 38 SGB V
"lies mal hier: ... "
Der Verweis auf diese Seite ist völlig unzutreffend.
"Ansonsten gilt § 45 SGB V"
Wohl kaum.
Erstellt am 12.11.2011 um 11:22 Uhr von Kölner
@Rhönhauser
Ich habe Deine Frage nicht richtig gelesen, daher ist mein Verweis auf § 45 SGB V tatsächlich falsch
@peanuts
Wie gut, dass Du aufpasst und den Antworthüter wieder mimst.