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Krankschreibung des Ehepartners

R
Rhönhauser
Jan 2018 bearbeitet

Die Ehefrau eines Kollegen muß für ein paar Tage ins Krankenhaus wegen einer Operation. Steht dem Kollegen Sonderurlaub ö.ä. zu, um seine zwei Kinder zu betreuen?

In §45 SGB geht um die Freistellung des erkrankten Kindes. In meinem Fall sind ja die Kinder gesund und die erziehende Mutter muß ins Krankenhaus, so dass sich der Vater um die Kinder kümmern muß.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

11.11.2011 um 20:16 Uhr

lies mal hier: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/gesundheit/kinderversorgung-bei-krankheit.html (insbesondere Punkt 2.2)

In einigen Tarifverträgen gibt es auch Freistellungsansprüche für derartige Fälle

K
Kölner

11.11.2011 um 20:21 Uhr

@Rhönhauser Ansonsten gilt § 45 SGB V

P
Peanuts

12.11.2011 um 11:49 Uhr

"Die Ehefrau eines Kollegen muß für ein paar Tage ins Krankenhaus wegen einer Operation. Steht dem Kollegen Sonderurlaub ö.ä. zu, um seine zwei Kinder zu betreuen?"

Falls nicht in TV/BV geregelt, käme der § 616 BGB in Betracht.

Ansonsten: § 38 SGB V

"lies mal hier: ... "

Der Verweis auf diese Seite ist völlig unzutreffend.

"Ansonsten gilt § 45 SGB V"

Wohl kaum.

K
Kölner

12.11.2011 um 12:22 Uhr

@Rhönhauser Ich habe Deine Frage nicht richtig gelesen, daher ist mein Verweis auf § 45 SGB V tatsächlich falsch

@peanuts Wie gut, dass Du aufpasst und den Antworthüter wieder mimst.

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