Erstellt am 11.11.2011 um 14:42 Uhr von Ulrik
Was heißt denn, er verweigert alle Anträge?? WIrklich alle, vom Hausmeister über Putzfrau hin zum Abteilungsleiter? Oder Abteilungsgebunden?
Wenn er dringende betriebliche Belange argumentieren kann, weil diese Messe z.B. kurzfristig kam, oder es bekannt war, daß zu dieser Zeit diese Messe vorzubereiten ist, dann kann er m. E. schon den Urlaub verweigern.
Gibt es einen BR?ß Wenn ja, dann soll dieser im rahmen seiner MBR nach § 87 BetrVG tätig werden!
Erstellt am 11.11.2011 um 17:44 Uhr von gironimo
Wenn der AG alle Urlaubswünsche verweigert (noch dazu mit dem Messehinweis), dann ist es eben doch eine Urlaubssperre, bei der der BR zu beteiligen ist.
Im Übrigen geht die Mitbestimmung des BR in Urlaubsfragen bis hin zum strittigen Einzelfall!!