Erstellt am 06.05.2008 um 13:44 Uhr von pit47
Hallo Globetrotter,
es gibt das Bundesurlaubsgesetz.
Erstellt am 06.05.2008 um 14:21 Uhr von Globetrotter
Danke Pit47
Aber da steht die Antwort auf meine Frage net drin. Ja klar, ich kann meinen Urlaubswunsch durch eine Leistungsklage geltent machen.
Aber der AG hat ja nicht abgelehnt. Vielmehr wird hier auf Zeit gespielt. "Können wir noch nicht zusagen, abwarten, schauen wie sich die Auftragslage entwickelt, usw."
Ich muss aber jetzt meinen Urlaub buchen...
Erstellt am 06.05.2008 um 15:41 Uhr von Rosenheimer
Dein Arbeitgeber kann Dir Deinen Urlaubswunschtermin nur dann ablehnen, wenn dadurch der Firma ein finanzieller Schaden oder ein Betriebsstillstand entstehen würde. Wobei Du aber Deinen Urlaubswunsch frühzeitig angemeldet hast, so daß Dein Arbeitgeber für eine Vertretung sorgen kann. Es wäre besser, wenn Du noch eine Kopie Deines "Urlaubsantrages" hast, da Du dann den Nachweis erbringen kannst, frühzeitig den Urlaub beantragt zu haben.
Daher würde ich eine einfache Bestätigung schreiben, wie im Sinne :
Da ich keine Ablehung zum meinem Urlaub vom xxx bis xxxx erhalten habe, gehe ich davon aus, daß der Urlaub genehmigt ist. Andernfalls erwarte ich eine schriftliche Stellung, warum der Urlaub nicht genehmigt wird.
Eine Ablehnung seitens des Arbeitgeber muss immer begründet werden, so daß die meisten Arbeitgeber in der Regel den Urlaub nicht ablehnen. Zudem MUSS der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, den Jahresurlaub im Jahr zu nehmen. Und als Gründe der Ablehnung gelten nur die oben genannten Punkte und bei einem normalen Mitarbeiter kaum anzuwenden.
Erstellt am 06.05.2008 um 16:09 Uhr von w-j-l
Rosenheimer,
hast Du eine gute Rechtsschutzversicherung, bei dem was Du da empfiehlst?
In den beiden letzten Absätzen stehen nämlich ziemlich riskante Sachen drin.
Erstellt am 07.05.2008 um 12:42 Uhr von kandesbutzler
sich selbst zu beurlauben kann zu Abmahnung oder Kündigung führen.
Und ohne eine Genemigung ist es das.
Mit dem Zettel zum Chef und hinlegen - bitte unterschreiben - oder ablehnen mit Grund, am besten Kollegen als Zeugen mitbringen.
Erstellt am 30.09.2008 um 22:57 Uhr von lothi
rede mit deinem vorgesetzten lass dir den urlaub bestätigen