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Urlaubswunsch - Frist zur Genehmigung?

G
Globetrotter
Jan 2018 bearbeitet

Habe bereits Anfang April meinen Urlaub für OKTOBER schriftlich beantragt. Bis heute habe ich keine Zusage, aber auch keine konkrete Ablehnung. Ich hab das Gefühl, mann will mich hinhalten. Ich will aber jetzt Tickets kaufen da ich sonst keine mehr bekomme. Was kann ich tun? Kein BR vorhanden. Gibt es Gesetze?

7.31006

Community-Antworten (6)

P
pit47

06.05.2008 um 15:44 Uhr

Hallo Globetrotter, es gibt das Bundesurlaubsgesetz.

G
Globetrotter

06.05.2008 um 16:21 Uhr

Danke Pit47 Aber da steht die Antwort auf meine Frage net drin. Ja klar, ich kann meinen Urlaubswunsch durch eine Leistungsklage geltent machen. Aber der AG hat ja nicht abgelehnt. Vielmehr wird hier auf Zeit gespielt. "Können wir noch nicht zusagen, abwarten, schauen wie sich die Auftragslage entwickelt, usw." Ich muss aber jetzt meinen Urlaub buchen...

R
Rosenheimer

06.05.2008 um 17:41 Uhr

Dein Arbeitgeber kann Dir Deinen Urlaubswunschtermin nur dann ablehnen, wenn dadurch der Firma ein finanzieller Schaden oder ein Betriebsstillstand entstehen würde. Wobei Du aber Deinen Urlaubswunsch frühzeitig angemeldet hast, so daß Dein Arbeitgeber für eine Vertretung sorgen kann. Es wäre besser, wenn Du noch eine Kopie Deines "Urlaubsantrages" hast, da Du dann den Nachweis erbringen kannst, frühzeitig den Urlaub beantragt zu haben.

Daher würde ich eine einfache Bestätigung schreiben, wie im Sinne :

Da ich keine Ablehung zum meinem Urlaub vom xxx bis xxxx erhalten habe, gehe ich davon aus, daß der Urlaub genehmigt ist. Andernfalls erwarte ich eine schriftliche Stellung, warum der Urlaub nicht genehmigt wird.

Eine Ablehnung seitens des Arbeitgeber muss immer begründet werden, so daß die meisten Arbeitgeber in der Regel den Urlaub nicht ablehnen. Zudem MUSS der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, den Jahresurlaub im Jahr zu nehmen. Und als Gründe der Ablehnung gelten nur die oben genannten Punkte und bei einem normalen Mitarbeiter kaum anzuwenden.

W
w-j-l

06.05.2008 um 18:09 Uhr

Rosenheimer, hast Du eine gute Rechtsschutzversicherung, bei dem was Du da empfiehlst?

In den beiden letzten Absätzen stehen nämlich ziemlich riskante Sachen drin.

K
kandesbutzler

07.05.2008 um 14:42 Uhr

sich selbst zu beurlauben kann zu Abmahnung oder Kündigung führen.

Und ohne eine Genemigung ist es das.

Mit dem Zettel zum Chef und hinlegen - bitte unterschreiben - oder ablehnen mit Grund, am besten Kollegen als Zeugen mitbringen.

L
lothi

01.10.2008 um 00:57 Uhr

rede mit deinem vorgesetzten lass dir den urlaub bestätigen

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