Chef verweigert dem Betriebsrat Mitarbeiterlisten
Hallo zusammen! Ich bin Btr.Vorsitzender in einem Kleinbetrieb mit 48 Mitarbeitern ( 26 Arbeiter/22 Angestellte). Da der Krankenstand oft sehr hoch ist, beabsichtigt mein Chef in nächster Zeit einige Arbeiter! zu versetzen oder gar zu entlassen weil sie "zu oft" wegen Krankheit ausfallen. Die Betroffenen werden erst mal zum Betriebsarzt geschickt und danach "werden wir dann ja weitersehen" so mein Chef. Ich habe nun versucht, eine Liste mit den Krankheitstagen von allen! Mitarbeitern zu bekommen. Wir vom Btr. sind nähmlich der Meinung, das der eine oder andere Betroffe gar nicht so oft Krank war und auch von den Angestellten, von denen wir wissen das sie öfters Krank waren/sind, wenn schon denn schon auch mit zu den "Krankheitskandidaten" gehören. Diese Liste wurde mir verweigert! Hauptbegründung sei der Datenschutz! Daraufhin teilten wir unsren Chef folgendes mit: Schriftliche Unterlagen muss der Arbeitgeber aufgrund von § 80 Abs. 2 nicht von sich aus herausgeben; er ist dazu jedoch verpflichtet (§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG), wenn der Betriebsrat dies verlangt. Und noch dieses: Da der Betriebsrat der Geheimhaltungspflicht unterliegt (§ 79 Abs. 1), kann der Arbeitgeber die Herausgabe von Unterlagen oder die Erteilung von Auskunft nicht mit dem Hinweis auf deren Vertraulichkeit verweigern. Ob Informationen für die Tätigkeit des Betriebsrat von Bedeutung sind oder nicht, entscheidet nicht der Arbeitgeber.Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.....
Wir bekamen darauf hin die Antwort, das wir vom Betriebsrat uns von jedem Mitarbeiter ein schriftliches Einverständniss holen sollen, erst dann könne er uns die gewünschten Informationen zukommen lassen! Meine Frage: Gibt es dazu ein Urteil? Ich hatte da mal etwas gelesen, weiß aber nicht genau, ob der Fall so genau so oder ähnlich war. Ich möchte jetzt auch noch nicht die Rechtlichen sachen ausnutzen, wie Anrufung der Einigungsstelle oder eines Arbeitsgerichts. Tipps oder ein Urteil worauf ich weiter aufbauen kann währe da im Moment erst einmal wichtiger. Danke für Eure Mühe im vorraus, Mandelblüte
Community-Antworten (3)
08.11.2011 um 17:48 Uhr
Habt Ihr einen Kommentar zum BetrVG wie z.B Fitting oder Däubler? Da wird der Anspruch ganz gut erklärt.
Natürlich muss ein Bezug der geforderten Unterlagen zur BR-Arbeit bestehen - aber die ist ja angesichts der Ankündigung des AG unübersehbar. Wenn er nicht will, bliebe nur der Rechtsweg.
Natürlich könnte man warten, bis der AG tatsächlich kündigen will. Da muss er ja ohnehin Daten und Fakten und eine Zukunftsprognose liefern - aber da ist das Kind ja schon im Brunnen.
Vielleicht solltet Ihr jetzt - ganz ohne statistische Größen - mit dem AG über angeblich hohe Krankendstände und betriebliche Ursachen und Gesundheitsvorsorge diskutieren.
Vierlleicht will er aber nur durch die Verbreitung von Absichten den Krankenstand senken.
09.11.2011 um 08:11 Uhr
...und dann gibt es da noch das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Bei diesem Procedere ist der Betriebsrat in jedem Fall beteiligt.
Die Gerichte legen übrigens gerade bei krankheitsbedingten Kündigungen großen Wert darauf, dass vorher tatschächlich ein BEM durchgeführt wurde - geschah das nicht, wird meist zugunsten des Klägers entschieden.
09.11.2011 um 11:27 Uhr
Du hast Die Sache doch oben zutreffend beschrieben - und euer Chef bleibt uneinsichtig. Es ist doch auch ihm oder seinen Personalern unbenommen sich schlau zu machen, z.B. beim ArbGeb-Verband. Muss er aber nicht - ihr lasst euch ja hinhalten...
Ich möchte jetzt auch noch nicht die Rechtlichen sachen ausnutzen
Gackern - aber dann keine Eier legen? Das freut den Koch - solche Hühner geben eine kräftige Suppe...
Als BR würde ich hier den Beschluss fassen, Anwalt XY damit zu beauftragen die Herausgabe der gewünschten Unterlagen außergerichtlich oder gerichtlich (auch im Wege einer Einstweiligen Verfügung - Eilbedürftigkeit wegen drohender krankheitsbedingter Entlassungen) durchzusetzen. Diesen Beschluss würde ich dem ArbGeb mitteilen mit dem (mündlichen!) Hinweis, dass ihr dann (über)morgen den Anwalt aufsuchen müsst. Er hat dann die Wahl,
- die Unterlagen sofort rauszurücken (dann kostet es nix),
- sich das ganze vom Anwalt kostenpflichtig erklären zu lassen und dann einzulenken oder
- wenn er auch dem Anwalt nicht glaubt, die Erklärung als Beschluss vom Arbeitsgericht zu bekommen (kostet dann nur entsprechend mehr).
Die Kosten trägt auf jeden Fall er. Und ER hat die freie Wahl zwischen kostenlos und einem drei- bzw. vierstelligen Betrag. Lasst Euch also nicht einreden, der BR würde Kosten verursachen...
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