Mitarbeiterlisten durch die Personalabteilungen Betriebsrat
Darf der Betriebsrat Mitarbeiterlisten von der Personalabteilung verlangen? Wenn ja, welche Daten darf er erhalten?
Community-Antworten (5)
15.02.2016 um 10:07 Uhr
Es kommt darauf an, ob die Daten, die Ihr verlangt für die BR-Arbeit "erforderlich" sind. Aber es dürfte kein Problem sein, hierfür Argumente zu finden.
15.02.2016 um 11:36 Uhr
Z.B. Krankenstandsliste, Liste wer arbeitet wie lange - sind Ma mit über 10 Std. dabei....Jubiläumsliste, und ...und...
17.02.2016 um 13:42 Uhr
Nicht zu vergessen die Bruttolohnliste...... Der BR DARF nicht nur diese Listen bekommen-er MUSS sie haben um seiner Arbeit ordnungsgemäß nachkommen zu können
Mal andersrum...welche Ängste plagen Dich?
17.02.2016 um 13:48 Uhr
Zitat (Betriebsratten): "Nicht zu vergessen die Bruttolohnliste...... Der BR ... MUSS sie haben um seiner Arbeit ordnungsgemäß nachkommen zu können"
Anderer Auffassung: Das BetrVG
17.02.2016 um 17:24 Uhr
"...Jubiläumsliste..." das wage ich zu bezweifeln...
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