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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterlisten durch die Personalabteilungen Betriebsrat

D
Dorado
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat Mitarbeiterlisten von der Personalabteilung verlangen? Wenn ja, welche Daten darf er erhalten?

1.54705

Community-Antworten (5)

G
gironimo

15.02.2016 um 10:07 Uhr

Es kommt darauf an, ob die Daten, die Ihr verlangt für die BR-Arbeit "erforderlich" sind. Aber es dürfte kein Problem sein, hierfür Argumente zu finden.

I
ickederdicke

15.02.2016 um 11:36 Uhr

Z.B. Krankenstandsliste, Liste wer arbeitet wie lange - sind Ma mit über 10 Std. dabei....Jubiläumsliste, und ...und...

B
betriebsratten

17.02.2016 um 13:42 Uhr

Nicht zu vergessen die Bruttolohnliste...... Der BR DARF nicht nur diese Listen bekommen-er MUSS sie haben um seiner Arbeit ordnungsgemäß nachkommen zu können

Mal andersrum...welche Ängste plagen Dich?

P
Pjöööng

17.02.2016 um 13:48 Uhr

Zitat (Betriebsratten): "Nicht zu vergessen die Bruttolohnliste...... Der BR ... MUSS sie haben um seiner Arbeit ordnungsgemäß nachkommen zu können"

Anderer Auffassung: Das BetrVG

G
Globus

17.02.2016 um 17:24 Uhr

"...Jubiläumsliste..." das wage ich zu bezweifeln...

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