Hallo zusammen,
meine Frage: Muss der Arbeitgeber explizit dem Betriebsrat Mitarbeiterlisten zur Verfügung stellen die dem jeweiligen Betriebsrat zugeordnet sind?
Hintergrund: Wir sind ein Deutschlandweites Unternehmen, mit mehreren Betriebsräten (Betrieben) und haben Probleme mit der Zuordnung der Mitarbeiter