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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterlisten, Zuordnung zum Betriebsrat

F
Football
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage: Muss der Arbeitgeber explizit dem Betriebsrat Mitarbeiterlisten zur Verfügung stellen die dem jeweiligen Betriebsrat zugeordnet sind? Hintergrund: Wir sind ein Deutschlandweites Unternehmen, mit mehreren Betriebsräten (Betrieben) und haben Probleme mit der Zuordnung der Mitarbeiter

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Community-Antworten (5)

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Pickel

12.09.2016 um 12:00 Uhr

Der Arbeitgeber muss nicht die Arbeit des Betriebsrates machen.

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outofmemory

12.09.2016 um 12:04 Uhr

Was sind denn die Gründe, dass ihr Schwierigkeiten habt?

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Football

12.09.2016 um 12:27 Uhr

Der Arbeitgeber weis zwar wieviele Mitarbeiter er in Deutschland beschäftigt hat, kann oder will den jeweiligen Betriebsratsgremien aber nicht mitteilen wer welchem Betrieb zugehört. Wir haben eine immense Arbeit damit für eine Aufsichtsratswahl Mitarbeiterlisten zu erstellen.

P
Pjöööng

12.09.2016 um 12:54 Uhr

Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Aufsichtsrat denn bei Euch gewählt?

In der WO zum DrittelBG ist doch beispielsweise explizit geregelt: "§4 (2) Das Unternehmen hat dem Betriebswahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen."

O
outofmemory

12.09.2016 um 13:01 Uhr

Genau, das wollte ich auch schreiben. @ Pjöööng Also fordert ihr vom AG eine Liste mit: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Dienstsitz, ggf. Abteilung (wenn ihr darüber Zuordnungen durchführen könnt.) oder andere zusätzliche und relevante Informationen.

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