Mitarbeiterlisten, Zuordnung zum Betriebsrat
Hallo zusammen, meine Frage: Muss der Arbeitgeber explizit dem Betriebsrat Mitarbeiterlisten zur Verfügung stellen die dem jeweiligen Betriebsrat zugeordnet sind? Hintergrund: Wir sind ein Deutschlandweites Unternehmen, mit mehreren Betriebsräten (Betrieben) und haben Probleme mit der Zuordnung der Mitarbeiter
Community-Antworten (5)
12.09.2016 um 12:00 Uhr
Der Arbeitgeber muss nicht die Arbeit des Betriebsrates machen.
12.09.2016 um 12:04 Uhr
Was sind denn die Gründe, dass ihr Schwierigkeiten habt?
12.09.2016 um 12:27 Uhr
Der Arbeitgeber weis zwar wieviele Mitarbeiter er in Deutschland beschäftigt hat, kann oder will den jeweiligen Betriebsratsgremien aber nicht mitteilen wer welchem Betrieb zugehört. Wir haben eine immense Arbeit damit für eine Aufsichtsratswahl Mitarbeiterlisten zu erstellen.
12.09.2016 um 12:54 Uhr
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Aufsichtsrat denn bei Euch gewählt?
In der WO zum DrittelBG ist doch beispielsweise explizit geregelt: "§4 (2) Das Unternehmen hat dem Betriebswahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen."
12.09.2016 um 13:01 Uhr
Genau, das wollte ich auch schreiben. @ Pjöööng Also fordert ihr vom AG eine Liste mit: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Dienstsitz, ggf. Abteilung (wenn ihr darüber Zuordnungen durchführen könnt.) oder andere zusätzliche und relevante Informationen.
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