Erstellt am 12.09.2016 um 10:00 Uhr von Pickel
Der Arbeitgeber muss nicht die Arbeit des Betriebsrates machen.
Erstellt am 12.09.2016 um 10:04 Uhr von outofmemory
Was sind denn die Gründe, dass ihr Schwierigkeiten habt?
Erstellt am 12.09.2016 um 10:27 Uhr von Football
Der Arbeitgeber weis zwar wieviele Mitarbeiter er in Deutschland beschäftigt hat, kann oder will den jeweiligen Betriebsratsgremien aber nicht mitteilen wer welchem Betrieb zugehört.
Wir haben eine immense Arbeit damit für eine Aufsichtsratswahl Mitarbeiterlisten zu erstellen.
Erstellt am 12.09.2016 um 10:54 Uhr von Pjöööng
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Aufsichtsrat denn bei Euch gewählt?
In der WO zum DrittelBG ist doch beispielsweise explizit geregelt: "§4 (2) Das Unternehmen hat dem Betriebswahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen."
Erstellt am 12.09.2016 um 11:01 Uhr von outofmemory
Genau, das wollte ich auch schreiben. @ Pjöööng
Also fordert ihr vom AG eine Liste mit:
Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Dienstsitz, ggf. Abteilung (wenn ihr darüber Zuordnungen durchführen könnt.) oder andere zusätzliche und relevante Informationen.