Abmahnung wegen Versendung von Mitarbeiterlisten an die Privatmailadresse
Hallo zusammen, ein Mitglied aus der BetriebsratsGremium hat versehentlich sich die Mitarbeiterlisten mit Privatadresse nachhause geschickt,das ist dem Admin angeblich versehentlich aufgefallen wegen dem großen Datenvolumen, jetzt soll er abgemahnt werden. Hat er sich da strafbar gemacht? Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.
Community-Antworten (7)
09.02.2016 um 22:58 Uhr
ähm andere Frage, warum hat der BR überhaupt Mitarbeiterlisten mit Privatadressen?
09.02.2016 um 23:09 Uhr
Und wie kann man sich so etwas "versehentlich" nach Hause schicken?
09.02.2016 um 23:16 Uhr
Die wurden angefordert wegen einer Mitarbeiterversammlung um die Wohnorte einzugrenzen,somit den anfahrweg kurz zu halten und auch zentral zu bestimmen.
09.02.2016 um 23:20 Uhr
Bitte nur Antworten die auch weiterhelfen!!! Die Mail ist rausgegangen und ich wollte über die Eventuell aufkommenden konsequentsen informiert werden!? Danke!
09.02.2016 um 23:20 Uhr
Das ist immer noch keine Begründung, sich diese "versehentlich" nach Hause zu schicken!
10.02.2016 um 08:26 Uhr
Eine Liste von Adressen, also Text oder vielleicht eine Excel-Tabelle, ist selbst in großen Firmen kein 'großes Datenvolumen', das bei den heute üblichen Bandbreiten auffallen könnte. (Es sei denn, die Liste enthält Bilder oder Filme o.Ä., aber davon gehe ich nicht aus.) Darum mag ich das mit der Begründung, einem Admin sei das 'versehentlich' und 'aufgrund des Datenvolumens' aufgefallen, nicht so recht glauben. Was hat der Admin wirklich gesucht in den BR Daten? Was hat er da überhaupt zu suchen?
10.02.2016 um 08:51 Uhr
Diese Vermutung kam bei mir auch auf,wie sollen wie vorgehen um das schnüffeln in den Betriebsrats-Mails zu unterbinden?
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