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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung wegen Versendung von Mitarbeiterlisten an die Privatmailadresse

S
SuzukiGSXR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Mitglied aus der BetriebsratsGremium hat versehentlich sich die Mitarbeiterlisten mit Privatadresse nachhause geschickt,das ist dem Admin angeblich versehentlich aufgefallen wegen dem großen Datenvolumen, jetzt soll er abgemahnt werden. Hat er sich da strafbar gemacht? Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.

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Community-Antworten (7)

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Globus

09.02.2016 um 22:58 Uhr

ähm andere Frage, warum hat der BR überhaupt Mitarbeiterlisten mit Privatadressen?

N
nicoline

09.02.2016 um 23:09 Uhr

Und wie kann man sich so etwas "versehentlich" nach Hause schicken?

S
SuzukiGSXR

09.02.2016 um 23:16 Uhr

Die wurden angefordert wegen einer Mitarbeiterversammlung um die Wohnorte einzugrenzen,somit den anfahrweg kurz zu halten und auch zentral zu bestimmen.

S
SuzukiGSXR

09.02.2016 um 23:20 Uhr

Bitte nur Antworten die auch weiterhelfen!!! Die Mail ist rausgegangen und ich wollte über die Eventuell aufkommenden konsequentsen informiert werden!? Danke!

N
nicoline

09.02.2016 um 23:20 Uhr

Das ist immer noch keine Begründung, sich diese "versehentlich" nach Hause zu schicken!

H
Hartmut

10.02.2016 um 08:26 Uhr

Eine Liste von Adressen, also Text oder vielleicht eine Excel-Tabelle, ist selbst in großen Firmen kein 'großes Datenvolumen', das bei den heute üblichen Bandbreiten auffallen könnte. (Es sei denn, die Liste enthält Bilder oder Filme o.Ä., aber davon gehe ich nicht aus.) Darum mag ich das mit der Begründung, einem Admin sei das 'versehentlich' und 'aufgrund des Datenvolumens' aufgefallen, nicht so recht glauben. Was hat der Admin wirklich gesucht in den BR Daten? Was hat er da überhaupt zu suchen?

S
SuzukiGSXR

10.02.2016 um 08:51 Uhr

Diese Vermutung kam bei mir auch auf,wie sollen wie vorgehen um das schnüffeln in den Betriebsrats-Mails zu unterbinden?

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