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DR - Arbeitszeit

W
w0sl
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall liegt in unserem Betrieb vor:

Ein MA ist wöchentlich auf Montage (über einen Zeitraum von etwa einem Jahr, immer auf der gleichen Baustelle). Er arbeitet Freitags Mo-Do 10h/Tag und Freitag 8h/Tag. Danach fährt er mit seinem Dienstwagen heim, Fahrzeit etwa 3,5h.

Der AG macht ihm keine vorgaben, wie er zu Reisen hat, demnach könnte er auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Dies würde dann jedoch 5-6h dauern.

Wie verhält es sich hier mit dem Arbeitszeitgesetz? Der MA kommt, wenn er selbst fährt auf 11-12h jeden Freitag. Ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn ihm der AG nicht angewiesen hat das Auto zu nehmen? Wenn er den Zug nimmt, verstößt er zwar nicht gegen das ArbZG, hätte allerdings Anspruch auf eine Vergütung der Reisezeit. Liege ich da richtig?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.

240015

Community-Antworten (15)

R
Relfe

11.03.2022 um 12:19 Uhr

kommt drauf an, würde ich sagen, ob sein Arbeitsort die Baustelle ist und er somit Arbeitsbeginn und -ende auf der Baustelle hat oder er von zu Hause aus wie "Außendienstmitarbeiter" startet und endet.

Bei "Bauarbeitern" ist häufig im AV die Baustelle als Arbeitsort definiert und somit beginnt die AZ "ab Baustelle"

mich wundert das Du nur den Freitag erwähnst, er müsste doch Montags auf noch mehr Stunden kommen? oder reist er schon Sonntags an?

Wie ist das den bei euch geregelt?

D
DummerHund

11.03.2022 um 13:03 Uhr

Im vorliegendem Falle geht es zwar um einen Bauleiter, aber wenn ihr Tarifgebunden seit könnte es dennoch interessant sein.

https://www.baurechtzweinull.de/2019/04/30/die-verguetung-von-reisezeiten-fuer-bauleiter/

W
w0sl

11.03.2022 um 13:27 Uhr

Hallo, Danke für die Rückmeldung. Der Montag ist ein guter Punkt. Da trifft die Überschreitung die tägliche Arbeitszeit von max. 10h ebenfalls. Ich habe mich aber auf den Freitag konzentriert, da ich (auch SiFa) hier ein sehr großes Gefahrenpotential sehe. Er arbeitet in 5 Tagen 50h und fährt dann 3,5h ins Wochenende. Die Vergütung ist in der Firma weniger das Problem, es wird gezahlt. Mir geht es eher um den Verstoß gegen das ArbZG. Ist es Arbeitszeit, wenn der AG die Fahrt nicht explizit anordnet? Gilt die Anordnung bereits dadurch, dass er einen Dienstwagen besitzt?

Tarifgebunden ist die Firma (leider) nicht.

R
Relfe

11.03.2022 um 13:37 Uhr

Ist es Arbeitszeit, wenn der AG die Fahrt nicht explizit anordnet? wie gesagt: kommt drauf an :-)

gibt es dazu Regelungen im AV oder BV? ohne jetzt Details zu kennen, würde ich vermuten: das ist als AZ anzurechnen, gerade wenn diese auch vom AG vergütet wird.

Man könnte auch mal bei der zuständigen BG fragen, weil die im Falle eines Unfalles auf dem Arbeitsweg ja zuständig wären und dazu eine Rechtsgrundlage haben müssten.

D
DummerHund

11.03.2022 um 13:46 Uhr

" Gilt die Anordnung bereits dadurch, dass er einen Dienstwagen besitzt?" In diesem Fall würde ich spontan sagen, JA Der AG gibt hier ja vor welches Transportmittel genommen werden muss. Und ein Dienstwagen ist ja für Dienstreisen da.

R
rtjum

11.03.2022 um 14:00 Uhr

mit dem Dienstwagen sehe ich das auch spontan als angeordnet. Wenn Du SiFa bist, was hält dich davon ab, dass in die GefBu aufzunehmen, alleine die 48h bis 50Std Arbeit jede Woche sind doch schon mehr als gesundheitsgefährdend. und dann noch die Fahrzeiten wenn das mal eine 1a-Gefährdung ist...

W
w0sl

11.03.2022 um 14:13 Uhr

Wirklich gute Empfehlungen, vielen Dank. Die GBU besteht bereits, da sich aber nicht daran gehalten wird möchte ich durch eine Unterweisung gesondert darauf aufmerksam machen. Dafür ist auch diese Recherche.

§
§§Reiter

11.03.2022 um 14:23 Uhr

Wie auch immer man hier vorgehen will, man sollte dabei im Hinterkopf behalten, dass es die einfachste Lösung FÜR DEN AG wäre, wenn er dann einfach sagt: "Ok, dann ordne ich ab sofort das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, dann ist die Reisezeit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG mehr und wir haben dann kein Problem mehr. ...ach ja und den Dienstwagen braucht er dann ja auch nicht mehr".

D
DummerHund

11.03.2022 um 14:29 Uhr

"Ok, dann ordne ich ab sofort das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln an"

Auch das wäre dann eine Anweisung welches Transportmittel zu nehmen ist. Ich würde hier in jedem Fall die BG mit ins Boot holen.

G
ganther

11.03.2022 um 16:27 Uhr

@Dummerhund wenn es aber die Bahn ist, dann ist es keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und damit kein Verstoß. Vergütung ist eine andere Sache, aber darauf zielt die Frage ja nicht ab

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DummerHund

11.03.2022 um 16:57 Uhr

@ganther Kann sein, muss aber nicht sein. Wie geschrieben, ich würde die BG mit ins Boot holen. Lese dazu auch noch mal den eingestellten Link genau.

G
ganther

11.03.2022 um 17:32 Uhr

habe ich. Der Link nimmt die Vergütungsseite in den Blick und eben nicht die ArbZG

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DummerHund

11.03.2022 um 19:24 Uhr

@GANTHER Mag sei aber lass uns hier lieber beim Dienstwagen bleiben, sonst landet der Thread wieder sonst wo.

G
ganther

13.03.2022 um 01:19 Uhr

ich nehme das jetzt mal als deine Art zu sagen, dass Du zumindest mit Deinem Verweis auf den Link falsch gelegen hat

D
DummerHund

13.03.2022 um 16:23 Uhr

Jupp, kann man so sagen, sacht man ;-)

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