Erhöhung Entgelt
Hallo, wir haben ein Problem in unserem Personalausschuss. Ein sehr hoher Vorgestzter fordert für drei seiner Mitarbeiter eine Gehaltsstufe mehr. Mit zwei dieser Erhöhungen haben wir auch kein Problem, jedoch die dritte Person ist im ganzen Betrieb dafür bekannt, dass sie nicht die fleißigste ist und die anderen Kollegen ihre Arbeit übernehmen müssen damit es keine Anlagenstillstände gibt. Diese Punkte sind der Personalabteilung bekannt, jedoch möchte die Personalabteilung nicht den schwarzen Peter haben und stellt sich auf die Seite des hohen Vorgestzten. Pikanterweise ist der "faule" Mitarbeiter welcher die Erhöhung bekommen soll mit dem Vorgetzten verheiratet. Daher traut sich niemand diesem Vorgestztem Paroli zu bieten. Leider passt vom §99 kein Punkt, wir hatten bereits ein Gespräch mit dem Vorgestzten und dem Personalchef und haben ihm versucht zu erklären wieso wir diese Erhöhung nicht befürworten können. Dieser findet das aber gar nicht lustig und macht nun richtig Druck. Die Personalabteilung hat uns nahegelget die Zustimmung zu erteilen, damit haben wir aber alle ein richtig schlechtes Gewissen, vielleicht habt ihr ja noch eine Idee wie wir verfahren könnten...... Die Einigungsstelle wäre unsere letzte Alternative, aber dann wären die Fronten wahrscheinlich auf längere Zeit verhärtet.
Community-Antworten (4)
04.11.2011 um 22:06 Uhr
Ich versteh nicht ganz ... entweder habt ihr einen Tarifvertrag und werdet zur Eingruppierung befragt. Bei der es ja üblicherweise eben nicht auf den persönlichen Fleiß ankommt, sondern nur auf die ausgeübte Tätigkeit.
Oder ihr habt keinen und dann seid ihr bei der Lohnhöhe sowieso nicht in der Mitbestimmung.
05.11.2011 um 10:17 Uhr
" jedoch möchte die Personalabteilung nicht den schwarzen Peter haben " ...... und Ihr wollt ihn haben?
es ist schon so wie Poiuz schreibt. Wenn es um Tarife geht, gelten diese. Und da geht es um Tätigkeitsarten und Qualifikationen aber nicht um Arbeitsvolumen oder Fleiß. Tarifgehälter sind Mindestgehälter.
Es ist dem AG freigestellt (unter Beachtung der Mitbestimmung) ein zusätzliches System zu schaffen, das die Leistung der AN prämiert.
07.11.2011 um 08:46 Uhr
@zickzack verständlich das ihr euch schwer tut. Aber lohnt es sich?
Möglicherweise gibt es ja noch vergleichbare Mitarbeiter die bisher keine Erhöhung des Entgeltes erhalten. Versucht es doch zu Koppeln. Oder eine andere Sache liegt euch am Herzen.
07.11.2011 um 09:23 Uhr
dass sie nicht die fleißigste ist und die anderen Kollegen ihre Arbeit übernehmen müssen damit es keine Anlagenstillstände gibt.
Ich kennen keinen TV in dem dieses Argument auch nur im entferntesten relevant für die Eingruppierung ist. Die Eingruppierung erfolgt i.d.R. nach der abgeforderten Tätigkeit. Es ist Sache des AG dafür zu sorgen das die AN dieser abgeforderten Tätigkeit auch nachkommen. Notfalls mit Abmahnungen.
Aber eine Variante: Da die UMGRUPPIERUNG die Folge eine Änderung der Tätigkeit ist (sein muß) ist diese Sache i.d.R. auch eine Versetzung... (kann auch eine SCHLEICHENDE Versetzung gewesen sein! Vergleichsbasis ist die zur bisherigen Eingruppierung maßgebliche Tätigkeit und deren Änderung bis hin zur für die Umgruppierung maßgeblichen Tätigkeit.) Hier könnte der BR evtl. argumentieren, das die Übernahme dieser Tätigkeit eine Benachteiligung des AN ist, da er jetzt schon seinen Aufgaben nicht gerecht wird und diese Änderung zwangsläufig zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen müsste. Ob der BR damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt, aber durch einen derartigen Widerspruch kann das ganze zumindest verhindert werden - oder ein ArbG hat den schwarzen Peter.....
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