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von 400€ zu Vollzeit unbefristet?

Z
zeitklau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegInnen, muß eine unbefristete 400€ Kraft, die als Vollzeitkraft eingestellt werden soll, einen unbefristeten Vertrag bekommen?

1.13804

Community-Antworten (4)

K
kainil

04.11.2011 um 13:52 Uhr

Ja.

da der Mitarbeiter schon einen unbefristeten Arbeitsplatz hat

R
rkoch

04.11.2011 um 13:54 Uhr

Vielleicht.... Grundsätzlich kann jeder Vertrag EINVERNEHMLICH auch derart geändert werden, das aus einem unbefristeten ein befristeter Vertrag wird. Da der AN den Wechsel nicht erzwingen kann, kann der AG z.B. eine Befristungsabrede zur Bedingung machen.

Die Frage ist, ob das letztendlich zulässig ist.... Dazu §14 (2) TzBfG:

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Beachte Satz 2: Nur die kalendermäßige Befristung ist verboten wenn bereits ein AV mit dem AG bestanden hat. Eine Befristung mit Sachgrund wäre möglich!

Faktisch wäre das so als würden beide Seiten einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag über den TZ-Vertrag schließen und dann einen sachgrundbefristeten neuen VZ-Vertrag abschließen würden.

Sie könnten sogar einen kalendermäßig befristeten Vertrag abschließen, dessen Befristungsabrede wäre aber unwirksam, was der AN einklagen könnte.

Insofern: Ja, es WÄRE denkbar das das geht, aber in der Realität hab ich so was noch nicht erlebt.

N
NoPain

04.11.2011 um 14:30 Uhr

Wie @rkoch richtig feststellte, handelt es sich bei einer 400 Euro Kraft um einen TZ AN. Der hat ohnehin das Recht auf einen VZ Arbeitsplatz bzw. auf vorrängige Behandlung diesbezüglich, so denn dieser vorhanden ist und es sich um vergleichbare AN bzw. Arbeitsplätze handelt. Soll ein VZ Stelle besetzt werden und dem AG ist der Wunsch des TZ AN bekannt in die VZ zu wechseln, muss er den Wunsch des TZ AN vorrangig behandelt und ggf. dann die beabsichtigte VZ Stelle mit den unbefristeten TZ'ler besetzen und die Neueinstellung auf TZ setzen.

L
Lernender

07.11.2011 um 09:06 Uhr

Falls der AG ohne Sachgrund befristet, stimmt zu und weckt keine schlafenden Hunde. Falls der Vertrag nicht verlängert wird kann der Mitarbeiter klagen.

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