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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entfernen vom Arbeitsplatz in der Arbeitszeit

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mariokawasaki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe ein Problem: in unsere Firma hat sich ein Kollege in seiner Arbeitszeit ( Nachtschicht) ohne sich abzumelden von sein Arbeitsplatz entfernt. Um 22:00 Uhr hat seine Arbeitszeit begonnen übergabe war beendet, dann kam der Schichtführer und sagte du machst das so und so und nicht wie der Kollege von der Vorschicht dir gesagt hat. Er sagte noch, du hast mir garnichts zu sagen! Ein wort ins andere Wort und es gab stress zwischen Schichtleiter ( auch auf Papier)und Kollegen dann hat der Schichtleiter ein Kollegen vom Betriebsrat dazu geholt sie unterhielten sich und warteten ab. Im entefekt hat der Kollege von der Nachtschicht die anlagen weiterlaufen lassen und ist dann ohne etwas dem Schichtleiter zu sagen nach Hause gegangen. Es ging soweit das die Geschäftsleitung sich mit ihm darüber Unterhalten haben und Sie Ihn deshalb nicht Entlassen. Jetzt muß der Schichtleiter noch zur Geschäftsleitung muss den Fall noch mal schildern und wird raus kommen das dieser Kollege nur eine Abmahnung bekommen wird. Das könne wir ( der Betriebsrat) nicht verstehen. Weil die Autorität vom Schichtleiter den anderen Kollegen gegenüber nicht mehr da ist. Wie denkt ihr darüber , hätte der Personalschef nicht sagen müssen, Sie werden mit sorfortiger Wirkung Fristlos gegündigt?

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Community-Antworten (3)

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mischkabär

04.11.2011 um 07:49 Uhr

Jawollja!!! Sofort fristlos kündigen!!! Am besten ihr als BR beantragt das beim AG!!!

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gironimo

04.11.2011 um 09:37 Uhr

Ein rücksichtsvoller AG.

Das Verhalten könnte zwar zur fristlosen K. führen - muss aber nicht. Es kommt ja auf die Abwägung aller Umstände an. Und diese Abwägung macht jedenfalls nicht der BR.

Und wer weiß, vielleicht war dem Chef die Anweisung vom Vorgesetzten auch nicht recht.

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Petrus

04.11.2011 um 10:09 Uhr

Und vielleicht war das vom MA der Vorschicht beschriebene Vorgehen korrekt und effektiv, während die Anweisung des Vorarbeiters gegen einschlägige Sicherheitsvorschriften und Betriebsprozesse vorstoßen hätte und der MA mit Beachtung der Anweisung sich und andere gefährdet hätte. Oder ineffizient gearbeitet hätte und weniger produziert hätte als möglich. Oder es war reine Schikane des Vorarbeiters... Als Chef würde ich da sehr wohl eine Abmahnung erteilen - und zwar dem Capo! Und für das gekränkte Ego vom Chefchen hatte Mao eine sehr effektive Heilmethode: "Bewährung in der Produktion"...

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