Hallo. Jetzt wird's ein bisschen kompliziert: Seit 2010 haben wir Gleitzeit, und zwar: Kernarbeitszeit von 7.30 - 15.00 Uhr, Rahmenzeit von 7.00 - 7.30 und von 15.00 - 16.30 Uhr. Nun bezahlt der Arbeitgeber überhaupt keine Zeiten mehr für Arztbesuche. Er sagt, die MAs müssen ihre Termine außerhalb der Arbeitszeit legen. Ich sage, gem. § 616 BGB MUSS er bezahlen, bei akuten Beschwerden oder wenn der Arzt keine anderen Sprechzeiten anbietet. Dann ist aber das Problem: welche Zeit ist zu bezahlen, z.B. wenn der Kollege um 7.30 Termin hat (z.B. Blutabnahme) und deshalb erst um 9.00 Uhr im Betrieb ist. Muss der Arbeitgeber dann ab 7.00 Uhr bezahlen, ab 7.30 (Beginn Kernarbeitszeit) oder erst ab 9.00 Uhr? Wie habt ihr das bei euch geregelt? Mein Vorschlag war, die Ausfallzeit so zu bezahlen, dass der Kollege auf jeden Fall seine Sollarbeitszeit erreicht und nicht wegen des unaufschiebbaren Termins Abzüge hinnehmen muss.