Lohnfortzahlung bei Blutabnahme
Hallo Folgender Fall: AN. muss nach Schlaganfall jede Woche 1 mal morgens ,während der Arbeitszeit, zur Blutabnahme (Quicktest geht nur nüchtern).Die Dauer dieser Untersuchungsreihe ist noch nicht absehbar min. 1 Jahr. Besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung ?
Gruß Demasoni
Community-Antworten (2)
27.04.2007 um 00:13 Uhr
Hat der Arbeitnehmer keine andere Möglichkeit als diese Termine in der Arbeitszeit wahrzunehmen, so liegt ein persönlicher Hinderungsgrund gem.: § 616 BGB vor. In diesen Fällen muss das Gehalt für die ausgefallene Arbeitszeit gezahlt werden.
27.04.2007 um 11:37 Uhr
Nur mal so by the Way....warum macht er keine Selbsttests? Mal den ARzt drauf ansprechen...
http://www.marcumar.com/Links/Verzeichnis/PQRS/S/body_s_0.html
Gruss
Eine Betroffene Betriebsratta ;-)
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