Hallo,

wir haben eine Kollegin die am 11.04.2011 angefangen hat bei uns zu arbeiten. Nun will die GL ihr für den Monat April keinen Urlaub geben, mit der Begründung man habe nur Anspruch auf Urlaub für voll gearbeitete Monate. Wir sind aber der Meinung, dass sie für den April 2011 anteilsmässig Urlaub bekommen müsste. Aus dem Bundesurlaubsgesetz § 5 Teilurlaub können wir es nicht eindeutig ablesen.


Danke im voraus für eure Hilfe.

Claudia