Anteiliger Urlaubsanspruch
Hallo,
wir haben eine Kollegin die am 11.04.2011 angefangen hat bei uns zu arbeiten. Nun will die GL ihr für den Monat April keinen Urlaub geben, mit der Begründung man habe nur Anspruch auf Urlaub für voll gearbeitete Monate. Wir sind aber der Meinung, dass sie für den April 2011 anteilsmässig Urlaub bekommen müsste. Aus dem Bundesurlaubsgesetz § 5 Teilurlaub können wir es nicht eindeutig ablesen.
Danke im voraus für eure Hilfe.
Claudia
Community-Antworten (7)
01.11.2011 um 17:10 Uhr
Ist eure Brille beschlagen oder warum könnt ihr eindeutige Aussagen im Gesetz nicht lesen.
.§ 5 Teilurlaub.(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
Die Aussage --VOLLER MONAT--- ist doch sehr eindeutig oder?? Eindeutig dürfte auch sein, dass wenn man am 11.04. beginnt dieser Monat eben nicht VOLL/VOLLSTÄNDIG ist. Denn es fehlen die ersten 10 Tage!
01.11.2011 um 17:13 Uhr
@Claudiah, die Kollegin hat sogar Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da die 6monatige Wartezeit erfüllt sind, soweit inm vorigen Arbeitsverhältnis kein Urlaub beansprucht wurde. (§ 4 BUrlG)
01.11.2011 um 17:24 Uhr
@charlot = Vielen Dank für deine "freundliche" Antwort. War meine erste Frage hier im Forum...ich hoffe es sind nicht alle so wie du.
@blackjack = DANKE SCHÖN !
01.11.2011 um 17:37 Uhr
Hallo blackjack
Du kannst nicht nach den § 4 des Gesetzes aufhören dieses zu lesen. :-( Soweit ist Ch.. zuzustimmen.
01.11.2011 um 17:51 Uhr
@ charlot
Welchen Urlaubsanspruch hätte denn diese Kollegin erworben, wenn sie z.B. am 11.5. gekündigt hätte?
@ blackjack
Korrekt!
01.11.2011 um 17:58 Uhr
Der Hinweis sei erlaubt, dass es vielleicht noch einen Tarif gibt, der in dem Betrieb gilt und der etwas anderes aussagt.
Bitte prüfen.
01.11.2011 um 18:37 Uhr
sorry, ich hatte leider den klaren Blick nicht und hatte daher den § 4 nicht gänzlich gelesen. Also a-c nicht :-((
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