Erstellt am 24.06.2009 um 21:23 Uhr von kriegsrat
wenn eure kollegin ende august die firma verlässt, hat sie anspruch auf den kompletten jahresurlaub
Erstellt am 25.06.2009 um 10:05 Uhr von pitsieben
@ Cassy,
dieses ist in den §§ 4 und 5 BUrlG geregelt.
§ 4
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Der volle Anspruch besteht nicht u.a. bei
§ 5 c
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.