Urlaubsanspruch trotz Kündigung
Hallo, eine Kollegin verlässt Ende August die Firma und möchte im Juli noch Urlaub nehmen, soll aber diesen nicht mehr erhalten. Jahresurlaub beträgt 25 Tage. Unserer Meinung nach besteht anteiliger Anspruch.
Danke Cassy
Community-Antworten (2)
24.06.2009 um 23:23 Uhr
wenn eure kollegin ende august die firma verlässt, hat sie anspruch auf den kompletten jahresurlaub
25.06.2009 um 12:05 Uhr
@ Cassy, dieses ist in den §§ 4 und 5 BUrlG geregelt. § 4 Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Der volle Anspruch besteht nicht u.a. bei § 5 c wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
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