Erstellt am 11.08.2006 um 08:26 Uhr von DocPille
Welches Datum steht denn als Vetragsbeginn im AV??
Erstellt am 11.08.2006 um 08:28 Uhr von Ulli
Arbeitsvertagsdatum ist Montag, der 3. April 2006
Erstellt am 11.08.2006 um 08:29 Uhr von Kölner
Dann gibt es erst einen Urlaubsanspruch für den Monat Mai.
Erstellt am 11.08.2006 um 08:29 Uhr von Rollie
Voller Monat ist nicht der Kalendermonat sondern der erarbeitete Monat. Sollte der AV auf 3.4. ausgestellt sein, wäre der Monat am Ende des 2.5. voll.
Das ist im Bundesurlaubsgesetz aber auch nicht anders geregelt als im BZA.
Nachtrag.
Sicher Kölner ?
Erstellt am 11.08.2006 um 08:38 Uhr von Rollie
Wortlaut des BZA:
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.
Ich interpretiere das nicht als Kalender-, sondern als Beschäftigungsmonate. es wäre mir auch recht suspekt, wenn ein Wochenende eines Monats des Beschäftigungsbeginns dem AN 2-2,5 Urlaubstage kosten würde.
Erstellt am 11.08.2006 um 08:39 Uhr von DocPille
@Rollie
Ich glaube du irrst,im Bundesurlaubsgesetz ist im §1 von einem Kalenderjahr die Rede,und nicht von einem erarbeiteten Jahr.
Wenn Kalenderjahr,dann auch Kalendermonat,oder nicht??
Erstellt am 11.08.2006 um 08:41 Uhr von ulli
Der volle Jahresurlaub beträgt 24 Tage - Hat die Kollegin für dieses Jahr dann 18 anteilige Urlaubstage oder 16?
Erstellt am 11.08.2006 um 08:41 Uhr von Rollie
DocPille,
Überzeugt mich nicht. Grade im Zusammenhang bei ZA-Tarifen, wo hinsichtlich Staffelung von Urlaub die Betriebszugehörigkeit am Einstellungsdatum und nicht am Jahresanfang festgemacht wird. Dto. Ansprüche von Zusatzleistungen.
Im BUrlG §1 steht:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
.. und nicht vollen Kalendermonat.
Erstellt am 11.08.2006 um 08:48 Uhr von ulli
An Rollie
Nach Deiner Auffassung, wenn der erste Monat erst am 2. Mai 06 voll ist, wäre der 8. Beschäftigungsmonat am 2. Dezember 06 voll (= 16 Tage Urlaub) und der 9. Monat erst im Januar 2007.
Also würde das Wochenende doch 2 Tage Urlaub kosten.
Gruß Ulli
Erstellt am 11.08.2006 um 08:50 Uhr von DocPille
@Ulli
Meiner Meinung nach 16Tage.
Aber es könnte noch sein das bei euch im Tarifvertrag etwas geregelt ist,da solltest Du nochmal reinschauen.
Erstellt am 11.08.2006 um 08:53 Uhr von uli
Leider ist Tarifvertrag BZA keine genaue Definintion für den vollen Monat. Anders als in unserem IG Metall Tarifvertrag, da zählt der Monat schon nach 14 Kalendertagen als voll.
Erstellt am 11.08.2006 um 08:54 Uhr von Rollie
@Ulli,
man würde nichts verlieren, da zum 02.01.07. weitere 2 tage hinzu kämen. Ab 03.04.07 würde der Anspruch auf 25 Tage steigen.
@DocPille,
den anwendbaren TV hatte er ja genannt und die Regelung hatte ich ja weiter oben zitiert.
..volle Monate bei ihm beschäftigt war..
Wären hier Kalendermonate gemeint, wäre es nach meiner Auffassung auch so definiert, also
volle Kalendermonate bei ihm beschäftigt war..
mag mich aber ggf. irren.
Erstellt am 11.08.2006 um 09:47 Uhr von Klaus
Bin ich jetzt völlig blind? BUrlG §4 sagt doch eindeutig "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben." Teilurlaub nach BUrlG §5 kommt nicht in Frage, da keiner der dort genannten Punkte zutrifft. Die Kollegin hätte also zumindest laut gesetzlicher Regelung zunächst einmal Anspruch auf 24 Urlaubstage für das Jahr 2006.
Jedenfalls dann, wenn nicht der §13 Abweichungen in Tarifverträgen zulassen würde. Hiervon haben die Tarifvertragsparteien offenbar zuungunsten der Arbeitnehmerschaft Gebrauch gemacht.
Die Frage müsste also eher lauten: Sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden? Wenn ja, oder wenn die Anwendung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gibt es nur Urlaub nach Tarifvertrag.
Da der Urlaubsanspruch immer auf das Kalenderjahr abzielt und der Dezember erfahrungsgemäß mit seinem Ende endet, kommt es m. E. nicht darauf an, ob im BZA Kalender- oder Beschäftigungsmonate gemeint sind. So oder so ergeben sich in 2006 acht volle Monate und damit ein Urlaubsanspruch von 16 Tagen.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 11.08.2006 um 09:47 Uhr von DocPille
@Rollie
Wenn dem so wäre wie Du schreibst,warum haben dann einige TV'e Sonderklauseln was den Urlaub betriftt.
Dann wäre das ja alles nicht nötig.
Erstellt am 11.08.2006 um 09:52 Uhr von Ramses II
Die von Rollie zitierte Formulierung aus dem BZA dürfte aber wegen Verstoßes gegen das Bundesurlaubsgesetz unwirksam sein, bzw. vom BUrlG außer Kraft gesetzt werden. (Es sei denn im BZA sind 8 Wochen Erholungsurlaub vorgesehen).