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Anteiliger Urlaubsanspruch - wie wird gerechnet ?

U
Ulli
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es eine genaue Definition für "vollen Monat"? Hat eine Kollegin, die am 3. April 2006 ihr Arbeitsverhältnis begonnen hat, für diesen Monat Anspruch auf anteiligen Urlaub?

Der 1. und 2. April fiel auf ein Wochenende. Leider ist im entsprechenden Tarifvertrag BZA keine Definition für den "vollen Monat".

3.922015

Community-Antworten (15)

D
DocPille

11.08.2006 um 10:26 Uhr

Welches Datum steht denn als Vetragsbeginn im AV??

U
Ulli

11.08.2006 um 10:28 Uhr

Arbeitsvertagsdatum ist Montag, der 3. April 2006

K
Kölner

11.08.2006 um 10:29 Uhr

Dann gibt es erst einen Urlaubsanspruch für den Monat Mai.

R
Rollie

11.08.2006 um 10:29 Uhr

Voller Monat ist nicht der Kalendermonat sondern der erarbeitete Monat. Sollte der AV auf 3.4. ausgestellt sein, wäre der Monat am Ende des 2.5. voll.

Das ist im Bundesurlaubsgesetz aber auch nicht anders geregelt als im BZA.

Nachtrag.

Sicher Kölner ?

R
Rollie

11.08.2006 um 10:38 Uhr

Wortlaut des BZA:

Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.

Ich interpretiere das nicht als Kalender-, sondern als Beschäftigungsmonate. es wäre mir auch recht suspekt, wenn ein Wochenende eines Monats des Beschäftigungsbeginns dem AN 2-2,5 Urlaubstage kosten würde.

D
DocPille

11.08.2006 um 10:39 Uhr

@Rollie

Ich glaube du irrst,im Bundesurlaubsgesetz ist im §1 von einem Kalenderjahr die Rede,und nicht von einem erarbeiteten Jahr. Wenn Kalenderjahr,dann auch Kalendermonat,oder nicht??

U
Ulli

11.08.2006 um 10:41 Uhr

Der volle Jahresurlaub beträgt 24 Tage - Hat die Kollegin für dieses Jahr dann 18 anteilige Urlaubstage oder 16?

R
Rollie

11.08.2006 um 10:41 Uhr

DocPille,

Überzeugt mich nicht. Grade im Zusammenhang bei ZA-Tarifen, wo hinsichtlich Staffelung von Urlaub die Betriebszugehörigkeit am Einstellungsdatum und nicht am Jahresanfang festgemacht wird. Dto. Ansprüche von Zusatzleistungen.

Im BUrlG §1 steht:

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

.. und nicht vollen Kalendermonat.

U
Ulli

11.08.2006 um 10:48 Uhr

An Rollie

Nach Deiner Auffassung, wenn der erste Monat erst am 2. Mai 06 voll ist, wäre der 8. Beschäftigungsmonat am 2. Dezember 06 voll (= 16 Tage Urlaub) und der 9. Monat erst im Januar 2007.

Also würde das Wochenende doch 2 Tage Urlaub kosten.

Gruß Ulli

D
DocPille

11.08.2006 um 10:50 Uhr

@Ulli

Meiner Meinung nach 16Tage. Aber es könnte noch sein das bei euch im Tarifvertrag etwas geregelt ist,da solltest Du nochmal reinschauen.

U
uli

11.08.2006 um 10:53 Uhr

Leider ist Tarifvertrag BZA keine genaue Definintion für den vollen Monat. Anders als in unserem IG Metall Tarifvertrag, da zählt der Monat schon nach 14 Kalendertagen als voll.

R
Rollie

11.08.2006 um 10:54 Uhr

@Ulli,

man würde nichts verlieren, da zum 02.01.07. weitere 2 tage hinzu kämen. Ab 03.04.07 würde der Anspruch auf 25 Tage steigen.

@DocPille,

den anwendbaren TV hatte er ja genannt und die Regelung hatte ich ja weiter oben zitiert.

..volle Monate bei ihm beschäftigt war..

Wären hier Kalendermonate gemeint, wäre es nach meiner Auffassung auch so definiert, also

volle Kalendermonate bei ihm beschäftigt war..

mag mich aber ggf. irren.

K
Klaus

11.08.2006 um 11:47 Uhr

Bin ich jetzt völlig blind? BUrlG §4 sagt doch eindeutig "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben." Teilurlaub nach BUrlG §5 kommt nicht in Frage, da keiner der dort genannten Punkte zutrifft. Die Kollegin hätte also zumindest laut gesetzlicher Regelung zunächst einmal Anspruch auf 24 Urlaubstage für das Jahr 2006.

Jedenfalls dann, wenn nicht der §13 Abweichungen in Tarifverträgen zulassen würde. Hiervon haben die Tarifvertragsparteien offenbar zuungunsten der Arbeitnehmerschaft Gebrauch gemacht.

Die Frage müsste also eher lauten: Sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden? Wenn ja, oder wenn die Anwendung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gibt es nur Urlaub nach Tarifvertrag.

Da der Urlaubsanspruch immer auf das Kalenderjahr abzielt und der Dezember erfahrungsgemäß mit seinem Ende endet, kommt es m. E. nicht darauf an, ob im BZA Kalender- oder Beschäftigungsmonate gemeint sind. So oder so ergeben sich in 2006 acht volle Monate und damit ein Urlaubsanspruch von 16 Tagen.

Viele Grüße Klaus

D
DocPille

11.08.2006 um 11:47 Uhr

@Rollie

Wenn dem so wäre wie Du schreibst,warum haben dann einige TV'e Sonderklauseln was den Urlaub betriftt. Dann wäre das ja alles nicht nötig.

RI
Ramses II

11.08.2006 um 11:52 Uhr

Die von Rollie zitierte Formulierung aus dem BZA dürfte aber wegen Verstoßes gegen das Bundesurlaubsgesetz unwirksam sein, bzw. vom BUrlG außer Kraft gesetzt werden. (Es sei denn im BZA sind 8 Wochen Erholungsurlaub vorgesehen).

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