Erstellt am 29.10.2011 um 11:11 Uhr von Kölner
@unsicher
Der AG reagiert zwar 'kleinlich' aber durchaus richtig: Du hast die Krankheit anzuzeigen und die vor. Dauer einzuschätzen. Der AG wusste zunächst nicht, was mit Dir wie weiter geschieht.
Erstellt am 29.10.2011 um 11:57 Uhr von gironimo
im Prinzip gebe ich Kölner recht - aber hat die Kollegin wirklich nicht deutlich ihre AU angezeigt? Da wird wieder ein Wort das andere geben. Bei einer starken Erkältung ist es für einen Laien schon schwer zu sagen, wie lange sie dauern wird.
Ich würde zunächst einmal auf die Zahlung meiner Bezüge beharren.
Erstellt am 29.10.2011 um 12:41 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn es mich so schlimm erwischt hat gehe ich zum Arzt und alle Probleme sind gelöst.
Ich verstehe manche AN nicht die meinen sie könnten ihre Erkrankung selbst kurieren.
Erstellt am 29.10.2011 um 12:49 Uhr von gironimo
..... der Arzt kann es auch nicht - der greift nur zum Rezeptblock und man muss dann das weitgehend selbst zahlen, was man auch ohne ihn in der Apotheke bekommen hätte.
Ich bin der Ansicht, dass man nicht wegen jeder Gesundheitsstörung zum Arzt muss. Das verteuert nur unser Gesundheitswesen.
Im Grunde geht der Gesetzgeber ja auch auf diesen Umstand ein und verlangt daher für den Regelfall erst eine AU-Bescheinigung nach dem 3. Tag.
Erstellt am 29.10.2011 um 12:52 Uhr von Kölner
@mainpower
Zumal: Dem Grunde nach ist eine AU nur die Erlaubnis, gegeben durch einen sachverständigen Dritten, dass man zu Hause bleiben darf, wenn man will.
Die Anzeige- und Mitteilungspflicht bleibt beim AN.
Erstellt am 29.10.2011 um 14:10 Uhr von Betriebsrätin
Der AN hat sich doch krank/AU gemeldet. Nämlich beim Vorgesetzten. Wenn es also keine besondere Regelung im Betrieb gibt wie man sich wo AU-melden muss hat er seiner Pflicht erst einmal bis ggf. auf eine Aussage der Dauer genüge getan. Da er kein Arzt ist kann er die Dauer schlecht abschätzen. Ein Besuch beim Arzt hätte wohl mehr als 2 Tage AU erbracht.
Vielleicht hat er ja auch sogar gegenüber dem Vorgesetzten eine Aussage zur möglichen Dauer, wie versuche mprgen wieder zu kommen getan?
Der Fehler lag hier dann wohl beim Vorgesetzen der die Pers-Abt. nicht verständigt hat.
Ich würde ihm raten sich beim BR ge. § 85 BetrVG zu beschweren und genau mit diesen Argumenten. Als BR würde ich dann auch erwähnen, dass ich wenn der AG so reagiert den AN raten müsste stets sofort zum Arzt zu gehen und dann würden wohl mehr AU-Tage entstehen, da Ärzte leicht in solchen Fällen AN für 4-5 Tage AU-schreiben.
Doch wenn der AG sturr bleibt, muss er zahlen. Dann könnte es aber auch sein, dass ihm die ganze Sache so auf die Gesundheit schlägt, dass eine längere AU entsteht. Das wäre dann sehr ungeschickt für den AG
Erstellt am 29.10.2011 um 14:32 Uhr von blackjack
"...und den nächsten Tag auch zu Hause geblieben. "
Wurde das dem AG auch mitgeteilt?
Erstellt am 29.10.2011 um 17:26 Uhr von Betriebsrätin
@blackjack
"...und den nächsten Tag auch zu Hause geblieben. "
Wurde das dem AG auch mitgeteilt?
Muss nicht zwingend sein. Wenn er dem AG mit geteilt hat bin krank Dauer noch nicht absehbar.
Das reicht, dann muss nur ab dem 3 Tag ein "gelber Schein" bei.
Also, in diesem Fall könnte der AG sich ggf. nur an dem Thema "reiben" er hat die mögliche Dauer der AU nicht richtig mitgeteilt.
Erstellt am 29.10.2011 um 18:15 Uhr von Ranger
Und wie schaut's aus, wenn im Arbeitsvertrag steht: "Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist mit dem ersten Tag der Krankmeldung vorzulegen."?
Erstellt am 29.10.2011 um 18:51 Uhr von nicoline
*Und wie schaut"s aus, wenn im Arbeitsvertrag steht: "Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist mit dem ersten Tag der Krankmeldung vorzulegen."?*
Na, wie soll' s dann ausschauen, dann muß man eben am ersten Tag eine AU vorlegen!
Erstellt am 29.10.2011 um 18:56 Uhr von Ranger
@nicoline... das weiß ich ;)
Ich wollte damit nur eine weitere Variante aufzeigen, die hier zutreffen könnte, aber an die evtl. nicht gedacht wurde.
Erstellt am 29.10.2011 um 19:09 Uhr von nicoline
@ranger
ach sooooooooooooooo! ;-))