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Lohnkürzung wegen Zeitschuld möglich?

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

MA hat ein jährliches Arbeitszeitkonto und ist kürzlich durch Fehlplanung des AG ins Minus geraten. Nun ist sie aber nicht in der Lage die Stunden nachzuarbeiten da sie schwanger ist und demzufolge nicht mehr soviele Stunden arbeiten darf. Der AG hat angekündigt, dass ihr die Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden. Zur Begründung wird gesagt, dass der AN selbst darauf achten muss, dass er nicht ins Minus gerät. Die Einsatzpläne werden aber auschließlich vom AG erstellt und auf den jeweiligen Einsatz der Stunden hat der einzelne MA keinen Einfluß. Es gibt keine BV hierzu und in den Verträgen ist zum AZ-Konto auch nichts geregelt.

Ist der MA verpflichtet sein AZ-Konto zu überwachen? Was soll er machen, wenn der Einsatzplan ihn ins Minus rutschen läßt? Ist der Lohnabzug rechtens?

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Community-Antworten (7)

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w-j-l

31.08.2006 um 15:16 Uhr

Schwierig zu antworten. Der AG hat natürlich Mitverantwortung, wenn er keine weitere Arbeitsleistung zum Ausgleich zuläßt. Ihr scheint ja schon mit dem AG verhandelt zu haben.

Entweder die ANin muss bei Gehaltsabzug versuchen, das Ganze vor Gericht zu klären, oder aber sie läßt sich (so sie noch hat) Urlaubstage darauf anrechnen, um die Minusstundene auszugleichen.

T
Tine

31.08.2006 um 16:34 Uhr

Ist es erlaubt Urlaubstage anzurechnen?? Die darf man doch auch nicht auszahlen!

M
merlin

31.08.2006 um 16:50 Uhr

Generell kann Urlaub schon ausgezahlt werden, siehe § 7 (4) Bundesurlaubsgesetz. In Eurem Fall, wieso können die Minusstunden nicht einfach stehenbleiben? Die Mitarbeiterin bleibt ja im Arbeitsverhältnis

K
Kölner

31.08.2006 um 17:52 Uhr

@merlin "Generell" eben nicht! Und schon gar nicht aus den genannten Gründen.

@Tine Sämtliche BV's, TV und den AV durchforsten! Lohnabzug nach §§615 ff. BGB prüfen und widersprechen.

M
merlin

01.09.2006 um 09:26 Uhr

@ Kölner: Wann er abzugelten ist, steht in dem von mir angegebenen § und war die Antwort für Tine. Daß das in diesem Fall geht, hab ich gar nicht behauptet, drum mein "In Euren Fall..."

T
Tine

01.09.2006 um 16:32 Uhr

Also kann er nur abgegolten werden wenn der Ma die Firma verläßt.

Ich weiß auch nicht, warum der AG die Minusstunden nicht einfach stehenläßt. Ich glaube da ist Handlungsbedarf.

Vielen Dank erstmal für die Antworten :)

R
Rollie

01.09.2006 um 18:37 Uhr

Vielleicht sollte der Betriebsrat diesen Vorfall aber zum Anlaß nehmen, über die Schaffung einer BV zur Regelung von Arbeitszeitkonten nachzudenken, soweit das vertraglich möglich ist.

Die Mitarbeiterin sollte, ergänzend zu Kölners Aussage dabei Ausschlußfristen im Auge behalten.

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