Erstellt am 31.08.2006 um 13:16 Uhr von w-j-l
Schwierig zu antworten. Der AG hat natürlich Mitverantwortung, wenn er keine weitere Arbeitsleistung zum Ausgleich zuläßt. Ihr scheint ja schon mit dem AG verhandelt zu haben.
Entweder die ANin muss bei Gehaltsabzug versuchen, das Ganze vor Gericht zu klären, oder aber sie läßt sich (so sie noch hat) Urlaubstage darauf anrechnen, um die Minusstundene auszugleichen.
Erstellt am 31.08.2006 um 14:34 Uhr von Tine
Ist es erlaubt Urlaubstage anzurechnen?? Die darf man doch auch nicht auszahlen!
Erstellt am 31.08.2006 um 14:50 Uhr von merlin
Generell kann Urlaub schon ausgezahlt werden, siehe § 7 (4) Bundesurlaubsgesetz. In Eurem Fall, wieso können die Minusstunden nicht einfach stehenbleiben? Die Mitarbeiterin bleibt ja im Arbeitsverhältnis
Erstellt am 31.08.2006 um 15:52 Uhr von Kölner
@merlin
"Generell" eben nicht! Und schon gar nicht aus den genannten Gründen.
@Tine
Sämtliche BV's, TV und den AV durchforsten! Lohnabzug nach §§615 ff. BGB prüfen und widersprechen.
Erstellt am 01.09.2006 um 07:26 Uhr von merlin
@ Kölner: Wann er abzugelten ist, steht in dem von mir angegebenen § und war die Antwort für Tine. Daß das in diesem Fall geht, hab ich gar nicht behauptet, drum mein "In Euren Fall..."
Erstellt am 01.09.2006 um 14:32 Uhr von Tine
Also kann er nur abgegolten werden wenn der Ma die Firma verläßt.
Ich weiß auch nicht, warum der AG die Minusstunden nicht einfach stehenläßt. Ich glaube da ist Handlungsbedarf.
Vielen Dank erstmal für die Antworten :)
Erstellt am 01.09.2006 um 16:37 Uhr von Rollie
Vielleicht sollte der Betriebsrat diesen Vorfall aber zum Anlaß nehmen, über die Schaffung einer BV zur Regelung von Arbeitszeitkonten nachzudenken, soweit das vertraglich möglich ist.
Die Mitarbeiterin sollte, ergänzend zu Kölners Aussage dabei Ausschlußfristen im Auge behalten.