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Pause im Nachtdienst die keine ist II

N
nicoline
Nov 2016 bearbeitet

Würde das dem geforderten "im voraus feststehende Ruhepausen" genügen? Ich denke nein. Da denkst Du richtig.

1.80806

Community-Antworten (6)

D
DrUmnadrochit

02.11.2011 um 22:47 Uhr

Dann denkt das Bundesarbeitsgericht aber nicht unbedingt richtig?

K
Kölner

02.11.2011 um 23:58 Uhr

@DrUmnadrochit Gut, dass dies noch mal jemand feststellt.

N
NoPain

03.11.2011 um 17:41 Uhr

Warum kommt mir dieser Satz so bekannt vor?

Würde das dem geforderten "im voraus feststehende Ruhepausen" genügen? Ich denke nein.

@DrUmnadrochit,

kannst Du bitte das entsprechende Urteil mit AZ nennen? Vielen Dank!

K
keiner

03.11.2011 um 18:08 Uhr

Bezahlte Pause Für Pflegepersonal im Nachtdienst, welches die Station nicht verlassen kann, weil die Patienten sonst sich selbst überlassen wären, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die "Pause" als Arbeitszeit zu bewerten und zu bezahlen ist. (u.a.: Bundesarbeitsgericht am 25.10.1989 - 2 AZR 633/88).

N
NoPain

04.11.2011 um 11:55 Uhr

@Keiner und @All,

vielen Dank! Mir ging es bei dieser Frage, bzw. bei dem damaligen Thema, eher um die Frage, WANN die Pausen den MA mitgeteilt werden müssen um § 4 Satz 1 ArbZG genüge zu tun. Die Frage lautete damals, sinngemäß:

Wann muss den MA die Pausenzeit/en mitgeteilt werden, bei Dienstbeginn - quasi beim Einstempeln - oder auf Zuruf - quasi jeden Tag anders und / oder wenn es betrieblich passt?

Wenn Du oder ein anderer Mitstreiter zu dieser Frage auch ein AZ hast wäre das suppi!

D
DrUmnadrochit

08.11.2011 um 00:01 Uhr

Ein Urteil habe ich gerade nicht zur Hand, aber ein Beschluss tut es hoffentlich auch...

z.B. 1 ABR 28/02

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