@Kölner&@Betriebsrätin&@NoPain
Vielen Dank für eure schnellen Antworten, konnte mich leider nicht eher einloggen.
Also es gibt einen BR, und ich gehöre dazu. Wir sind aber alle noch neu in diesem Bereich. Wir versuchen, das Problem zu lösen. Für Kurzarbeitergeld reicht es glaub ich nicht, da wir Minusstunden bis ca. 40 haben und Überstunden bis ca. 60.
GF meint, das gibt sich wieder, stellt aber weiter MA ein. Auch sollen Teilzeitkr. an anderen Tagen arbeiten, um ihre Stunden aufzuholen, nehmen dabei aber wieder anderen die Arbeit weg. Arbeitsplätze sind sicher wird immer wieder betont. Aber die MA sind inzwischen sehr besorgt. Außerdem wird MA der Vorschlag gemacht, Urlaub einzureichen aber trotzdem zu arbeiten - so könnten sie auch Stunden abbauen. Ist das überhaupt rechtens?
§ 615 BGB hört sich recht kompliziert an, wer ist Dienstberechtigter und wer verpflichteter?