Hallo Freunde.
Ich hät da mal eine Frage:
Am 20.09.2011 entschied das Bundesarbeitsgericht das nach dem Tod eines Arbeitnehmers noch vorhandene Urlaubsansprüche erlöchen. Den Erben stehen somit keine Ansprüche zu. Auch eine Umwandlung in Geld entfällt.
Das BUrlG § 7 Abs.4 sagt das der Urlaub abzugelten ist,wenn er wegen der Beendigung des Arbeitverhältnis,hier durch den Tod des Arbeitnehmers ,nicht mehr genommen werden kann:
Nach dem BGB §1922 Abs.1 geht mit dem Tod einer Person ihr ganzes Vermögen auf die Erben über.

Jetzt frage ich mich ,wir haben in einer Betriebsvereinbarung festgelegt das Urlaubstage für ein eigenes ALtersteilzeitmodel angespart werden können.
Besteht nach diesem Urteil auf diese Tage noch Rechtsanspruch und steht auch in diesem Fall die BV über dem Gesetz