Erstellt am 25.10.2011 um 21:58 Uhr von Kölner
@BRSPL
Mal ne Frage: Ist der 31.10. denn irgendwo in Deutschland ein Feiertag?
Aber: Entscheidend ist der Erfüllungsort...
Erstellt am 25.10.2011 um 22:05 Uhr von Kölner
@BRSPL
Entschuldige. Da hatte ich überhaupt nicht dran gedacht. Sorry...
Aber die Antwort bleibt: Erfüllungsort entscheidet.
Erstellt am 25.10.2011 um 22:11 Uhr von DrUmnadrochit
Feiertagszuschläge stehen gesetzlich nicht zu, sondern sind einzel- oder tarifvertraglich geregelt. Deshalb sollte zuallererst dort nachgeschaut werden, ob es eine Klarstellung gibt.
Erstellt am 26.10.2011 um 08:53 Uhr von BRVLH
moin,
ich denke mal dieser Link sagt alles:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=3950&lid=DE&bid=BAS&
Erstellt am 26.10.2011 um 09:09 Uhr von Niemand
Wenn der Arbeitsbeginn in Brandenburg liegt dürfen die Kollegen nur im Ausnahmefall beschäftigt werden und ihnen stehen dann auch die ansonsten üblichen Feiertagszuschläge zu. Wären die Kollegen bereits am Vortag nach Berlin angereist müssten diese arbeiten und hätten auch keinen Anspruch auf die Zuschläge.