Erstellt am 25.10.2011 um 11:01 Uhr von Kölner
@seesee
War es denn eine Begehnung im Sinne der Vorschriften oder nur eine Überprüfung eines einzelnen ArbPlatzes?
ASA?
Erstellt am 25.10.2011 um 11:05 Uhr von neskia
Wie ist es denn in eurer BV Gefährdungsbeurteilung geregelt?
Erstellt am 25.10.2011 um 11:10 Uhr von seesee
@Kölner
Keine Ahnung, in welchem Rahmen diese Begehung stattfindet; es werden alle Büroarbeitsplätze besichtigt. Der Herr fragt nach Lärmbelastungen, ob jemand Rücken- oder andere körperliche Probleme hat, etc. Ich denke schon, dass es um die Gefährdungsbeurteilungen geht... Unser Sicherheitsbeauftragter fragt gerade....
@neskia
Öha! BV Gefährdungsbeurteilung??? Sowas ham wir nich...
Erstellt am 25.10.2011 um 11:13 Uhr von Kölner
@seesee
Gefährdungsbeurteilungen sind sogar mitbestimmungspflichtig. Das Urteil kennst Du?
Erstellt am 25.10.2011 um 11:16 Uhr von neskia
Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes über Gefährdungsbeurteilungen (§ 5) und über die Unterweisung der Arbeitnehmer (§ 12) sind Rahmenvorschriften im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, bei deren Ausfüllung durch betriebliche Regelungen der Betriebsrat mitzubestimmen hat.
BAG, Beschluss vom 8. 6. 2004 - 1 ABR 13/03 (Lexetius.com/2004,2074)
Und ganz nebenbei bemerkt:
Macht doch eine Termin mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab und unterhaltet euch mit ihm.
ASIG §9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
(1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
(2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
Schöne Info:
-> http://medien-e.bghw.de/bge/m113/m113.htm
Erstellt am 25.10.2011 um 11:35 Uhr von gironimo
Bei uns wird der BR im Voraus über die Begehung informiert und ein BR-Mitglied läuft mit.
Der Vorschlag von neskia, sich mit der ASI-Fachkraft zu unterhalten, ist aus meiner Sicht unbedingt umzusetzen. Hier sollte man das Procedere des Miteinander abstimmen und natürlich auch über die Verpflichtung des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Erstellt am 25.10.2011 um 13:19 Uhr von Immie
@neskia
Was regelt eure BV zur Belastungs-und Gefährdungsanalyse?
@seesee
Warum gehen die vom BR benannten ASA Mitglieder nicht mit?
Erstellt am 25.10.2011 um 14:03 Uhr von neskia
@Immie:
Hilft das weiter?
http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/praxis/index.html
Erstellt am 25.10.2011 um 15:54 Uhr von seesee
Wow! Vielen Dank an ALLE! Ich liebe dieses Forum!
Erstellt am 25.10.2011 um 17:41 Uhr von rainerw
Interessant sein dürfte für euch auch § 89 BtrVG. Und wenn ihr einen SBV habt auch diesen mit ins Boot zu holen.