Erstellt am 17.09.2012 um 12:11 Uhr von Uhuneu
wir kündigen das bei der GL schriftlich an - Termin, Abt. etc. (obwohl das nicht erforderlich ist i.R. §§ 80+89 jeweils Abs.1BetrVG); danach gibt es eine Info an die Beschäftigten in diesen Bereichen, das wir zu ihnen kommen und wann
Erstellt am 17.09.2012 um 12:43 Uhr von Lotte
Albino,
es kommt auf den Grund der Begehung an. Wenn es Beschwerden gab, z. B. über Dienstplanänderungen, gehen wir kurzfristig in die Einrichtungen und melden uns bei der KolegInnen und der Leitung, wenn wir da sind.
Wollen wir mit KollegInnen sprechen, planen wir das längerfristig.
Erstellt am 17.09.2012 um 13:08 Uhr von Lurchi
Jedes BRM kann, wenn es ihm erforderlich erscheint eine Begehung durchführen. Hierzu ist keinerlei Zustimmung nötig. Abmelden zur BR-Arbeit sollte man sich selbstverständlich üblicherweise.