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Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden durch Belegschaft

H
hedylein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wie ich erfahren habe ,will die Belegschaft den BRV abwählen und sammelt kräftig Stimmen dafür ein ,Protokoll mit den Vorwürfen gibt es auch ,als ich gefragt wurde was ich dazu sagte ,Konnte ich nur "Bestätigen"was darauf stand .einige Neue Mitglieder haben den Ablauf dieser Methoden auch in Sitzungen angebracht aber ohne viel erfolg. Wie haben wir uns jetzt zu verhalten,bzw was erwartet den BRV?Sowie ich gehört habe wollen sie ihn vorm Arbeitsgericht anzeigen! hier das Protokoll:

                               grobe Pflichtverletzung des Betriebsratsvorsitzenden

schwerwiegender Verstöße gegen die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Betriebsrates sind vorliegend (vgl. BAG, Beschluss v. 5.9.1967, 1 ABR 1/67).

Folgendes Fehlverhalten liegt dem zugrunde.

-Entscheidungen des Betriebsrats durch Beschlüsse können nur während einer ordnungsgemäßen Sitzung getroffen werden. Bei "Monatsgesprächen" nach § 74 Abs. 1 BetrVG mit dem Arbeitgeber dürfen keine Beschlüsse gefasst werden. Auch ist eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren unzulässig und wird vom Vorsitzenden in Eigenständigkeit betrieben,ohne das dem Vorsitzendem nach dem BetrVG solche ausdrücklich zugewiesenen Angelegenheiten dazu ausgesprochen wurden, und er das vom Gesetzgeber her auch nicht dürfte da mehr als 7 Mitglieder im Betriebsrat sind und Entscheidungen nur durch das Gremiun oder den Rat getragen werden können. (vgl. Fitting § 33, Rn. 21,23. Auflage). Der Vorsitzende nimmt an Zusammenkünften des Arbeitgebers teil ohne das das Gremium darüber abgestimmt hat,oder Informiert wurde,außerdem werden die Informationen bzw. „Vereinbarungen“die dort besprochen wurden ohne eine Unterrichtung des Betriebsrates meist sofort als Aushang an das schwarze Brett gehängt und die Kollegen meißt kurz vor der Monatssitzung mit dem Arbeitgeber Unterrichtet,(mit dem Zusatz „in Absprache mit dem Betriebsrat“)ohne das der gesamte Betriebsrat darüber entschieden hat oder überhaupt Kenntniss davon hat.zumindestens einer Weiß ja Bescheid!(wenn mann einzelne Mietglieder befragt dazu.kommt meistens -davon Weiß ich nichts,) -eine ordnungsgemäße Einladung und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung, am besten gleichzeitig, sind unabdingbare Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung und Beratungen, es finden/fanden bisher keine Sitzungen diesbezüglich statt,sogut wie alle Beschlüße werden in anwesentheit der Arbeitgeberseite beschloßen. -der Vorsitzende ruft keine solchen ordnungsgemäßen Sitzungen ein,(auch schaft er keine Freiräume sodas alle Ratsmietglieder daran teilnehmen können) es zieht sich von Monatsgespräch zu Monatsgespräch ,eine halbe Stunde davor ,wenn überhaupt und eine viertel Stunde danach sind bislang das einzige um sich mit Themen und betrieblichen Belange der Mitarbeiter zu befassen um dadurch den Betriebsfrieden zu waren. -Die Kollegen bekommen keine angemessene Schulung um sich mit dem Arbeitsrecht in angemessenem Umfang auf „Augenhöhe“mit dem Arbeitgeber zu verständigen und den Mitarbeitern in geschultem Rahmen zu Antworten,der Vorsitzende Ignoriert die Anfragen der Betriebsratsmitglieder.(2 Sitzungen a,4stunden mit einer Anwältin,das wars) -der Vorsitzende lädt keine Ersatzmitglieder zu den Monatsgesprächen/Versammlungen ein wenn einige Betriebsratsmitglieder Fehlen/gefehlt haben,es hat noch nie ein Ersatzmitglied an einer Sitzung teilgenommen -Es werden Beschlüße/Abstimmungen während der Sitzung mit dem Arbeitgeber getroffen,obwohl gar nicht alle Betriebsratsmitglieder bzw Ersatzmitglieder überhaupt dabei sind. -Es werden keine Betriebsversammlungen im vierteljährigen Ryhtmus abgehalten,(in 16 Monaten jetzt die 3.Sitzung) -bei Problemen die an den Vorsitzenden getragen werden gibt er diese meist nicht an die Betriebsratsmitglieder weiter(nach erfragen wissen sie nichts davon,“würd er uns noch erzählen“) erst zur „Monatssitzung“ mit dem Arbeitgeber ohne das sich die Kollegen eventuell darauf vorbereiten könnten.

ich hoffe mal auf Antworten dazu da ich auch erst neu im BR bin.mfg

10.15907

Community-Antworten (7)

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rtjum

08.07.2011 um 16:42 Uhr

also hedylein nicht böse sein, aber wenn die restlichen BR-Mitglieder sich das gefallen lassen, dann tut die Belegschaft gut daran nicht nur gegen den BRV sondern gegen das ganze Gremium vorzugehen. Warum wählt ihr den BRV nicht ab? Dann muß die Belegschaft das nicht mehr machen und sieht, daß ihr euch wenigstens kümmert/kümmern wollt!

H
hedylein

08.07.2011 um 16:53 Uhr

Hallo

wie kann mann den Brv Abwählen?nur mit Mehrheitsbeschluß oder reicht es wenn 25 % der Belegschaft das wollen so wie ich gehört habe haben sie wohl bis jetzt weit mehr stimmen zur verfügung!Ob es einen Mehrheitsbeschluß bei uns geben würd Mag ich bezweifeln,es scheint sich die letzten 9jahre so zugetragen zu haben und scheinbar hat die Belegschaft hintergrundwissen/Insider (was ja letztlich egal ist).der überwiegende Teil des Rates besteht aus "altenHasen" die alle zusammenhalten da ist s schwer als neuer was durchzuboxen.

K
Kurzarbeiter

08.07.2011 um 17:09 Uhr

Also,

..auch schaft er keine Freiräume sodas alle Ratsmietglieder daran teilnehmen können. Gibt es gar nicht, denn der BRV legt Ort und Zeit der Sitzungen fest, basta! Jedes BRM ist verpflichtet teilzunehmen. Es besteht Mandatspflicht und Arbeit ist kein Verhinderungsgrund. Also wo soll hier das Thema "Freiräume" passen??

Schulungen genau so ein Thema. Der BR, also das gremium fasst Beschlüsse auch betreffend Schulungen. Auch regelt das BetrVG genau wie Tops auf die TO kommen, also auch wie Tops welche der BRV vielleicht nicht aufnehmen möchte zwungend in die Sitzung kommen.

..mit dem Arbeitsrecht in angemessenem Umfang auf „Augenhöhe“mit dem Arbeitgeber zu verständigen Das wird wohl nie klappen, denn beim AG sind es oft Anwälte oder zu mindest Beschöftigte mit Jurastudium!

Jedes BRM hat die Pflicht, so auch schin vor langer Zeit, sich zu Qualifizieren. Das bedeutet aber nicht, dass dieses nur mit Schulungen zu erfolgen hat. Über den Weg hat das BAG ganz bewusst nichts ausgesagt.

Also auch mal das BetrVG und Kommentar lesen kann ist ein Weg und es göhrt auch zu den Pflichten diese mal zu lesen. Das ist hier offenbar auch von Dir nicht gemacht worden wie man aus dem Beitrag herauslesen kann.

Es gibt hier offenbar im gremium Probleme vielleicht auch weil neue Unbedarfte sich vieles vorstellen als erst einmal zu lesen was wie geht.

Ich klaube nicht, dass hier ein ArbG dem BRV das BR-Mandat entzeiht. Es wird aber wohl dem gesamten BR einmal sehr deutliche Worte sagen. Weiter auch empfehlen doch einmal im BetrVG und Kommentar zu lesen und dann zu überlegen wie BR-Arbeit geht.

H
hedylein

08.07.2011 um 17:53 Uhr

"Ich klaube nicht, dass hier ein ArbG dem BRV das BR-Mandat entzeiht. Es wird aber wohl dem gesamten BR einmal sehr deutliche Worte sagen. Weiter auch empfehlen doch einmal im BetrVG und Kommentar zu lesen und dann zu überlegen wie BR-Arbeit geht.

Es gibt hier offenbar im gremium Probleme vielleicht auch weil neue Unbedarfte sich vieles vorstellen als erst einmal zu lesen was wie geht."

es scheint sicher Richtig zu seien ,das BRM sich weiterbilden sollen auch privat ,was ich auch mache nur so viele Sachen kann man auf keinen Fall schnell,auf die Reihe kriegen. Nur wie sollten wir uns jetzt Verhalten?soll der ganze BR zurücktreten und Neuwahlen beantragen,Damit habe ich auch kein Problem,den so wie das bisher abläuft ,habe ich kein Bock mehr ,auch würd man Ständig von den Kollegen angemacht (was wißt ihr den Überhaupt ,darüber ,wenn es um irgendeine Mehrarbeit ,bzw neue Regelungen im Betrieb geht ich kann da nur soviel sagen ,das die Vorwürfe doch sehr zutreffend sind und mein mangelndes Wissen darüber ist ja nicht mir/uns zu verschulden,wenn Probleme nicht rechtzeitig an uns herangetragen werden,bzw erst im warsten Sinne kurz vor den Gesprächen mit dem Arbeitgeber.

zum Thema Freiräume .auch schaft er keine Freiräume sodas alle Ratsmietglieder daran teilnehmen können. Gibt es gar nicht, denn der BRV legt Ort und Zeit der Sitzungen fest, basta! Jedes BRM ist verpflichtet teilzunehmen. Es besteht Mandatspflicht und Arbeit ist kein Verhinderungsgrund. Also wo soll hier das Thema "Freiräume" passen??

es ist so das eine "Totale" Unterbesetzung Vorhanden ist sprich das wenn eine Versammlung einberufen würd meist kein Ersatzmann für die BRM vorhanden sind in einigen Bereichen,das weiß unser Vorsitzender auch .Ist er da nicht verantwortlich dafür wenigstens Ersatzmitglieder einzuladen?

"Es gibt hier offenbar im gremium Probleme vielleicht auch weil neue Unbedarfte sich vieles vorstellen als erst einmal zu lesen was wie geht."

Bitte verwechsel nicht die Wünsche /Vorstellungen der Ratsmitglieder damit, das unsere Kollegen dies uns bzw dem Vorsitzenden und scheinbar mit der Arbeit so wie es Abläuft nicht zufrieden sind , Es gab in der Vergangenheit einige Aushänge "mit Absprache BR" ohne das dieser davon wußte,bzw der Vorsitzende es nicht für Richtig hielt die anderen darüber zu Informieren ,als er darauf angesprochen wurde von uns ,verschwanden erst mal die Aushänge wieder..., mal ganz ehrlich,mit Vertrauensvoller Zusammenarbeit hat das wenig zu tun.

Wir haben zur Zeit schwere Zeiten im Betrieb "Kurzarbeit-das 3 Jahr" das die kollegen unzufrieden sind ,keine Frage vorallem würst du als neuer hier schon in das "schiff" hineingeworfen und sollst "Retten was zu Retten ist", um den Gang vor das Arbeitsgericht zu sparen würde ich eine Sitzung mit einer Anwältin vorschlagen auch um uns Aufzuzeigen was hier Falsch gelaufen ist oder noch tut,und was der beste Weg ist aus dieser Sache eine Lösung zu finden vorallem wenn mehr als 50% der Belegschaft uns diese Vorwürfe machen,ich bin erst am Montag wieder im Betrieb um die Anderen darüber informieren zu können,ect.

W
Widder

08.07.2011 um 18:01 Uhr

Kurzarbeiter hat da schon recht gut darauf geantwortet, ergänzend dazu noch folgendes;

Generell kann die Belegschaft den BRV nicht abwählen... das kann nur in einer Sitzung des BR mit ordnungsgemäßer Ladung ( Rechtzeitig, TOP usw.) erfolgen, oder aber über das ArbG. Was das Treffen des BRV mit dem AG ( Sitzungen, Besprechungen usw.) betrifft, so ist dies durchaus normal, da der BRV das Sprachrohr des BR ist, und diese Dinge ( Entgegennahme von Erklärungen des AG,usw ) zu seinen Pflichten gehört.

Was die Beschlüsse, Aushänge usw. betrifft, darf er das natürlich nicht alleine tun, hier braucht auch ein BRV einen Beschluß des Gremiums.

Wie sieht denn die BR-Arbeit des Gremiums aus? Macht da jeder seinen Job wie es sein sollte, oder wälzt ihr die ganze Arbeit auf den BRV ab??

Denkt mal draüber nach, ob es nicht auch am eigenen Verhalten liegt,

Das da einiges im Argen liegt ist offensichtlich, und muss geändert werden.

Wie wäre es, wenn ihr einfach mal darüber redet, und sich jeder hinterfragt, warum es denn schon jahrelang so geht, und wie man es dann richtig, GEMEINSAM, auf die Reihe kriegt.

K
Kurzarbeiter

08.07.2011 um 18:11 Uhr

hedylein

"Totale" Unterbesetzung" Das ist das Problem des AG.

Der AG muss, dass ist seine Pflicht dafür Sorge tragen, dass BRM unbehindert von den betrieblichen/arbeitsvertraglichen Aufgaben ihr Mandat wahrnehmen können. Er muss also ggf. Arbeitsmengen anpassen oder auch zusätzliche AN beschäftigen. So ist die Rechtslage. Die Sitzungen und Mandatsaufgaben finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, Außerhalb nur wenn betrieblcih zwingend erforderlich und zumutbar. Dann entsteht aber ein Freizeitanspruch, der innerhalb von 4 Wochen ausgeglischen werden muss.

Klar der BR soll(muss) auch betriebliche Belang beachten soweit möglich. Das kann dann u.U auch man bedeuten dass man eine Sitzung ggf verschieben muss/sollte, weil zu dem ursprünglichen Termin es betrieblich nicht geht. Also um Stunden oder ggf. auf den nächsten Tag

Das man sich als BRM auch einmal sehr kritische Wort sowohl von AG wie den Koll. gefallen lassen muss ist bekannt und man sollte sich auch u.U. vor der Anstrengung zu einem Mandat informieren, was da auf einen zu kommen kann.

Nur ordentliche Mitglieder können die Auflösung beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des BR ohne Rücksicht darauf, wie viele BR-Mitglieder in der Sitzung anwesend sind. Legt einer oder mehrere ihr Mandat nieder rücken EBRM nach.

Also, einfach doch zumindestens jetzt einmal im BetrVG/Kommetar lesen, was wann wie geht. Dann wirst auch Du erkennen, dass man manches ganz einfach passend machen kann. Denn offenbar hast auch Du nicht oder nicht genügend gelsen, dass erkennt man ganz klar aus dem Beitrag. Gerdae betreffend der Aussagen zum BRV.

R
rkoch

08.07.2011 um 18:26 Uhr

Und noch ergänzend zu Widder:

das kann nur in einer Sitzung des BR mit ordnungsgemäßer Ladung ( Rechtzeitig, TOP usw.) erfolgen

Genau hier dürfte Euer größtes Problem liegen..... Wer lädt denn zu der Sitzung ein? Der BRV. Es gehört schon fast masochismus dazu als BRV zu einer Sitzung einzuladen auf der über die EIGENE Abwahl entschieden werden soll! Wenn der BRV sich dem unterziehen wollte, dann würde er schlicht sein Amt niederlegen. Wenn er es NICHT will, dann wird es auch schwierig werden ihn dazu zu bringen das er diesen TOP auf die Tagesordnung setzt. Natürlich kann man ihn grundsätzlich nach §29 dazu verdonnern (wozu Euch aber anscheinend sogar im BR die erforderliche 25% der BRM fehlen), aber wenn er es dann immer noch nicht macht? Tja.......... Am ehesten geht das das dann noch das man seinen Jahresurlaub dazu ausnutzt und der Stellv. diesen TOP aufnimmt (Wenn der auf Eurer Seite ist!). Aber ob der bisherige BRV das dann einfach so schluckt?....

Ach so: Schon x-mal hier gesagt aber ich wills auch noch mal wiederholen: Die AN können GAR NICHTS machen! Nur der BR selbst oder ein ArbG (das allerdings auch im Auftrag der AN (25%) nach §23)

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