Anrechnung Bereitschaftszeit / Arbeitszeit
Hallo, kann mir jemand kurz und knackig erklären, wie die Bereitschaftszeit im Schichtdienst (Dienstfolge: Spätdienst-Nachtbereitschaft-Frühdienst eines Kollegen ohne Unterbrechung bzw. Ruhezeit)(TVöD-SuE) gewertet und vergütet wird? Konkret: welche Arbeitszeit ist max. zulässig? (Eine Betriebsvereinbarung liegt nicht vor.) Vielen Dank im voraus! LG fspbr
Community-Antworten (1)
24.10.2011 um 11:07 Uhr
Mein Rat wende dich an Verdi.
Mir fällt es schon schwer etwas anderes als die neue Entgeltordnung zum TVöD-Sue zu finden. Zumindest taucht er bei den Spartentarifverträgen bei Rehm nicht auf. Zwecks Vergütung stellt sich auch die Frage in welchem Bereich der Kollege arbeitet. TVöD-Bund, TVL, TVöD-VKA ? Es ist auch zu klären, wie hoch die Auslastung im Bereitschaftsdienst ist und wie häufig der Bereitschaftsdienst geleistet wird. Von wann bis wann geht der BRD. ( dadurch kommt es zu unterschiedlichen Bewertungen der Arbeitszeit) Bezüglich der zulässigen Arbeitszeiten hilft dir auch die Schichtplanfibel von Verdi. www.schichtplanfibel.de
Zu beachten ist hier auch, dass die zusammenhängende Arbeitszeit als ein Tag gewertet wird. Es muss z.B. im Anschluss die gesetzliche Ruhezeit eingehalten werden. Sollte also der zusammenhängende Dienst über 24 Stunden gehen, so kann der Mitarbeiter im Regelfall erst nach 11 Stunden wieder zu Arbeit kommen. Dazu muss er sich auch noch schriftlich einverstanden erklären.
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