Im TVöD § 9 wird Bereitschaftszeit zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet( faktorisiert) . Wird durch diese Aussage aus einen Arbeitstag mit reiner Bereitschaftszeit ein Arbeitstag mit entsprechenden Konsequenzen ( Sonntasgsarbeit- Ersatzruhetag? ) oder bleibt es bei der alten Rechtsauffassung , das Bereitschaftsdienst Freizeit ist ?