Bereitschaftsdienst - zur Hälfte Arbeitszeit oder Freizeit ?
Im TVöD § 9 wird Bereitschaftszeit zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet( faktorisiert) . Wird durch diese Aussage aus einen Arbeitstag mit reiner Bereitschaftszeit ein Arbeitstag mit entsprechenden Konsequenzen ( Sonntasgsarbeit- Ersatzruhetag? ) oder bleibt es bei der alten Rechtsauffassung , das Bereitschaftsdienst Freizeit ist ?
Community-Antworten (4)
05.07.2006 um 12:39 Uhr
Hallo Birwein! Aufgrund deiner anderen Beiträge gehe ich davon aus, dass Du in einem Krankenhaus arbeitest. Bist Du dir sicher das der § 9 TVöD bei euch gilt? Bei Schicht- und Wechselschichtarbeit gilt dieser nämlich nicht. Dann gilt der besondere Teil (BT-K) für Krankenhäuser.
05.07.2006 um 13:14 Uhr
Das ist richtig, bin im Krankenhaus tätig. Im besonderen Teil Krankenhäuser finde ich leider keine Aussage, wie denn nun die Bereitschaftszeit zu werten ist. Ist für uns wichtig wegen meinem Beitrag zum OP.
06.07.2006 um 10:50 Uhr
Halli birwein! Wieso findest Du nichts im BT-K über Bereitschaftsdienst? Habe ihn jetzt gerade nicht vor mir liegen, aber dort sind Bereitschaftsdienste geregelt (nach A, B, C, D Zeiten usw.) Ich schaue im laufe des Tages noch mal nach.
06.07.2006 um 14:10 Uhr
Hallo nidis,habe schon nachgelesen, aber über das, wie der BD gewertet wird. Wie im TVöD § 9 ist das aber in dem Kommentar nicht erklärt.Muß mich berichtigen.Im BT-K § 46 Bereitschaftsdienstentgeld ist ein Kommentar dazu drin, wie BD als Arbeitszeit zu werten ist.Vielen Dank trotzdem !
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