Betriebsvereinbarung - kann der Arbeitgeber 16 h reine Bereitschaftszeit ohne Arbeitszeit anordnen?
Wenn der Arbeitgeber aus dem KAV 2005 ausgetreten ist,kann er dann jetzt eine Betriebsvereinbarung auf Grundlage des TVÖD-K zum Thema Breitschaftszeit abschließen und kann er 16 h reine Bereitschaftszeit ohne Arbeitszeit anordnen?
Community-Antworten (1)
20.09.2009 um 11:38 Uhr
Eine BV wird verhandelt und nicht angeordnet.
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