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Nachtbereitschaft Bereitschaftsdienst

S
sven79
Jan 2018 bearbeitet

Hi unser Nachtdienst in einem Wohnheim geht von 21:30 - 9:00 Uhr. Von 23:00-06:00 kann ich mich zurückziehen und schlafen, also leiste ich Bereitschaftsdienst, der laut meinem Arbeitsvertrag mit 25% Stundenzuschlag berechnet wird, in dem Fall also 4,5 Std Arbeitszeit + 1,75 Std. Bereitschaftszeit. Wir haben ein Pauschalgehalt und sind nicht tarifgebunden. Auf Arbeitszeit.com habe ich gelesen, dass die komplette Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist, was dann 11,5 Stunden ausmachen dürfte. Sehe ich das so richtig oder gibts da wieder irgendeine Ausnahme? Wenn dem so wäre, wäre ich auch über die 10 Stunden höchstarbeitszeit, kann mir da wer helfen? Aso bin seit kurzem Betriebsrat in einer kleinen Einrichtung, habe dieses Thema jetzt gerade mit den BR Mitgliedern beraten, die wie ich, rechtliche Laien sind.

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

03.03.2008 um 09:32 Uhr

@sven 79 das ist eine ziemlich komplizierte Materie und wird noch komplizierter, weil ihr nicht tarifgebunden seid. Ihr müßt Euch als BR ausführlich mit §7 des Arbeitszeitgesetzes und m.E. hier mit den Absätzen 3-5 befassen. Würde versuchen, wenn möglich, mir Unterstützung von der Gewekschaft zu holen, obwohl die mit diesen Angelegenheiten auch manchmal überfordert sind.

S
sven79

04.03.2008 um 01:18 Uhr

hi ich glaube wir stoßen da an unsere Grenzen, aber im § 7 steht doch zur Einleitung : in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags kann in einer Dienst oder Betriebsvereinbarung zugelassen werden.. Dann dürfte der ganze Paragraph 7 bei uns ja nicht zählen, da kein Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung besteht. Tja das mit der Gewerkschaft ist so ne Sache - ich warte seit ner Woche auf eine Antwort. Wäre toll gewesen wenn das mit Urteil vom EuGH zum Thema Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit so einfach umzusetzen wäre. Vielleicht fällt irgendjemand noch was dazu ein. Wie wird die Bereitschaftszeit in anderen tariflosen Wohnheimen geregelt?? Gruß

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