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Nachtschicht und Schichtarbeit (§ 6 abs. 4 , Arbzg)

N
Nordmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat von Euch schon einer Praktische Erfahrungen gemacht mit § 6 abs. 4 , arbzg??? ( Nacht und Schichtarbeit) Bei uns in der Firma ist ein Kollege der in Schichten Arbeitet und seine Lebensgefährtin in einer anderen Firma auch in Schichten. Nun Fragte er ob das Gesetz bei ihm greifen würde bzw. er es beantragen kann? Es gibt bei ihm und der Frau keine Möglichkeit zu wechseln. danke Euch

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Community-Antworten (3)

P
Peanuts

22.10.2011 um 10:07 Uhr

"Nun Fragte er ob das Gesetz bei ihm greifen würde bzw. er es beantragen kann? "

Beantragen kann man alles, aber wenn keiner der Gründe des Abs. 4 greift, wird das wohl eine Nullnummer. Dass der Partner in einer anderen Firma ebenfalls Schicht arbeitet, muss den AG nicht interessieren.

G
gironimo

22.10.2011 um 10:22 Uhr

...... so ist es. Welches Grund besteht denn?

N
NoPain

23.10.2011 um 12:07 Uhr

Wenn man selber bereit ist ein kleines Opfer zu bringen wäre es absolut kein Problem! Kommt allerdings auch ein wenig auf die Größe des Betriebes an.

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