Lernender schrieb: "@neskia
nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre! In dem beschriebenen Fall dürfte wohl eher § 196 zwei Jahre oder 197 BGB mit viejähriger Frist greifen."

Du solltest nicht mit soooo alten Gesetzbüchern arbeiten!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!