Wieviel darf der AG zurückfordern? II
Lernender schrieb: "@neskia nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre! In dem beschriebenen Fall dürfte wohl eher § 196 zwei Jahre oder 197 BGB mit viejähriger Frist greifen."
Du solltest nicht mit soooo alten Gesetzbüchern arbeiten!
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!
Community-Antworten (4)
21.10.2011 um 09:40 Uhr
Oh, Oh
Danke das ihr aufgepasst habt. Bin mit meiner Ausführung des BGB wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.
[1. Januar 1900-1. Januar 2002] § 195. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre.
Nach 2002 § 195 BGB Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Ergänzend, auch § 196 und §197 sind geändert worden.
21.10.2011 um 11:11 Uhr
@lernender: Frag mal bei Google nach der Schuldrechtsreform. Da hat sich noch viel mehr geändert. Z.B. unterliegen Bestimmungen in Arbeitsverträge seitdem den AGB-Paragraphen §§305-310 BGB
21.10.2011 um 12:53 Uhr
ach seid ihr alle so lieb !
21.10.2011 um 13:08 Uhr
@Petrus
Danke, dummerweise hab ich sogar ein Seminar dazu besucht. Ja, ja man wird alt.
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