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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wieviel darf der AG zurückfordern? II

D
DrUmnadrochit
Jan 2018 bearbeitet

Lernender schrieb: "@neskia nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre! In dem beschriebenen Fall dürfte wohl eher § 196 zwei Jahre oder 197 BGB mit viejähriger Frist greifen."

Du solltest nicht mit soooo alten Gesetzbüchern arbeiten!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!

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Community-Antworten (4)

L
Lernender

21.10.2011 um 09:40 Uhr

Oh, Oh

Danke das ihr aufgepasst habt. Bin mit meiner Ausführung des BGB wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.

[1. Januar 1900-1. Januar 2002] § 195. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre.

Nach 2002 § 195 BGB Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Ergänzend, auch § 196 und §197 sind geändert worden.

P
Petrus

21.10.2011 um 11:11 Uhr

@lernender: Frag mal bei Google nach der Schuldrechtsreform. Da hat sich noch viel mehr geändert. Z.B. unterliegen Bestimmungen in Arbeitsverträge seitdem den AGB-Paragraphen §§305-310 BGB

N
neskia

21.10.2011 um 12:53 Uhr

ach seid ihr alle so lieb !

L
Lernender

21.10.2011 um 13:08 Uhr

@Petrus

Danke, dummerweise hab ich sogar ein Seminar dazu besucht. Ja, ja man wird alt.

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