Erstellt am 22.09.2005 um 12:53 Uhr von Werner
Hallo knarf,
habt ihr etwas zur Kündigung und Nachwirkung in der bestehenden BV geregelt?
Erstellt am 22.09.2005 um 14:06 Uhr von knarf72
Nein, ist nicht geregelt.
Erstellt am 22.09.2005 um 21:46 Uhr von otto
Guten Abend knarf!
Der Arbeitgeber kann - wie der BR - jede BV kündigen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist das mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.
Bei der Rückzahlung der gewährten Darlehen spielen sicher die
- Höhe der Darlehensbeträge und die
- Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
Der Arbeitgeber wird den betroffenen Mitarbeitern/innen auch genügend Zeit lassen müssen, sich auf die Rückzahlung entsprechend vorzubereiten (sog. Ankündigungsfrist). Das hängt aber wesentlich von der Höhe der Summe ab (EURO 100 oder EURO 1000 oder EURO 100000).
Gruß otto