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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beenden einer BV mit unverzinslicher Zahlung - geht das so ohne weiteres?

K
knarf72
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine BV in der eine unverzinsliche Zahlung bei Eintritt in das Unternehmen gewährt wird. Bei Beendigung oder Eintritt in ein ruhendes AV soll diese zurückgezahlt werden. Der AG möchte die BV beenden und die unverzinsliche Zahlung in Monatsraten zurückfordern. Ist das einfach so möglich ?

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Community-Antworten (3)

W
Werner

22.09.2005 um 14:53 Uhr

Hallo knarf, habt ihr etwas zur Kündigung und Nachwirkung in der bestehenden BV geregelt?

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knarf72

22.09.2005 um 16:06 Uhr

Nein, ist nicht geregelt.

O
otto

22.09.2005 um 23:46 Uhr

Guten Abend knarf! Der Arbeitgeber kann - wie der BR - jede BV kündigen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist das mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bei der Rückzahlung der gewährten Darlehen spielen sicher die

  • Höhe der Darlehensbeträge und die
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Der Arbeitgeber wird den betroffenen Mitarbeitern/innen auch genügend Zeit lassen müssen, sich auf die Rückzahlung entsprechend vorzubereiten (sog. Ankündigungsfrist). Das hängt aber wesentlich von der Höhe der Summe ab (EURO 100 oder EURO 1000 oder EURO 100000). Gruß otto

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