Erstellt am 12.01.2012 um 06:42 Uhr von lexipedia
@Geheimrat
Es kommt darauf an auf welcher Basis das Weihnachtsgeld gezahlt wird und was für Bedingungen daran geknüpft werden.
Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen usw.
Z. B. gibt es Tarfverträge die aussagen, dass man bis zum 31.03. des folgenden Jahres nicht kündigen soll oder das Weihnachtsgeld wird zurückgefordert....
Erstellt am 12.01.2012 um 09:38 Uhr von gironimo
Da hilft nur der Blick in den Tarifvertrag!
Wäre zum Beispiel der Tarif der Chemie zuständig muss das Geld nicht zurückgezahlt werden, wenn die Kündigung selbst nach dem 31.12. ausgesprochen wurde.
Aber wie lexipedia schreibt - es gibt natürlich auch andere Regelungen.