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Rückforderung von Kursgebühren

L
leuchtturm
Nov 2016 bearbeitet

Unser Mitarbeiter wurde zu einem Meisterkurs geschickt und hat dafür einen 3 Jahres Knebelvertrag bei der GF unterschrieben. Das erste Jahr ist bereits um und er möchte evt. jetzt kündigen. Kann der Arbeitgeber die vollen Kosten vom Arbeitnehmer zurückfordern oder nur einen Anteil davon? Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens?

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Community-Antworten (4)

P
Peanuts

31.10.2011 um 14:43 Uhr

"Kann der Arbeitgeber die vollen Kosten vom Arbeitnehmer zurückfordern "

Nein

"oder nur einen Anteil davon?"

Ja

" Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens? "

Grundsätzlich ja, aber ohne den Vertrag zu kennen, kann die Frage nicht beantwortet werden. Der MA sollte sich durch einen Anwalt beraten lassen.

C
charlot

31.10.2011 um 14:45 Uhr

JA, kann der AG

es wurde ja keiner gewzungen einen solchen Zusatz zum ArbV zu unterschreiben. Der AG hat Kosten investiert welche er nicht hätte müssen und will zu Recht dafür nun Gegenleistung.

Rückzahlung von Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

  1. Vereinbarung über Rückzahlung

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Lohnanspruch/laa09.htm

L
Lernender

31.10.2011 um 15:54 Uhr

es kommt auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Selbst wenn ein Mitarbeiter sich für fünf Jahre Verpflichtet hat, muss erw diesen Vertrag nicht erfüllen. So hat zumindest das BAG entschieden. Eine andere Kammer, hat entschieden das 2 Jahre angemessen sind.

Wenn also für den Meisterkurs der AG nur 2000,-€ gezahlt hat, stimmt die Verhältnismäßigkeit sicher nicht mehr.

N
NoPain

01.11.2011 um 14:54 Uhr

Hamma! Erst die Vorteile dieses Vertrages nutzen und dann jammern wenn es um die Einhaltung dessen geht nachdem man die Vorteile verbraucht hat, besser geht nicht, Top!

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