Insolvenz und Gehaltsrückforderung
Hat jemand schon mal gehört, dass im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter von den Mitarbeitern, die z.T. eh schon 2 Monate auf ihr Gehalt warten, bis zu 3 Monatsgehälter zurückfordern kann? Wenn ja, wo kann man das nachlesen? Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
Community-Antworten (2)
16.06.2010 um 14:33 Uhr
ich hab das von einer bekannten mal gehört, die sich beim arbeitsamt erkundigt haben, weil die kein geld mehr bekommen haben und es offensichtlich war, dass es der firma schlecht geht. die meinten, dass der insolvenzverwalter das machen darf, wenn die mitarbeiter davon wussten, dass es der firma schlecht geht bzw. diese zahlungsunfähig war.
da kam doch mal in den medien ein bsp. von so ner firma.. frankenpost hieß die.
mfg bubie
16.06.2010 um 16:44 Uhr
Hallo sabeth! Vorab,wenn den AN die schlechte Situation des Unternehmens bekannt war -ist hier der Fall,da Lohnzahlungsrückständ- Ja,dann darf der Insolvenzverwalter bis zu 3 Monatsgehälter zurückfordern,die vor dem Insolvenzverfahren gezahlt wurden. Begründet ist das in den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung. Finanziell abgefedert wird dies aber durch Insolvenzgeld von der Arge.
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