Erstellt am 16.06.2010 um 12:33 Uhr von Bubie
ich hab das von einer bekannten mal gehört, die sich beim arbeitsamt erkundigt haben, weil die kein geld mehr bekommen haben und es offensichtlich war, dass es der firma schlecht geht. die meinten, dass der insolvenzverwalter das machen darf, wenn die mitarbeiter davon wussten, dass es der firma schlecht geht bzw. diese zahlungsunfähig war.
da kam doch mal in den medien ein bsp. von so ner firma.. frankenpost hieß die.
lies mal hier: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/insolvenzanfechtung-mitarbeiter-muessen-gehalt-zurueckzahlen_aid_364568.html
mfg
bubie
Erstellt am 16.06.2010 um 14:44 Uhr von sueton
Hallo sabeth! Vorab,wenn den AN die schlechte Situation des Unternehmens bekannt war -ist hier der Fall,da Lohnzahlungsrückständ- Ja,dann darf der Insolvenzverwalter bis zu 3 Monatsgehälter zurückfordern,die vor dem Insolvenzverfahren gezahlt wurden. Begründet ist das in den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung. Finanziell abgefedert wird dies aber durch Insolvenzgeld von der Arge.