Selbes Geld für selbe Arbeit
Noch eine Frage , Wir haben bei uns im Betreib einige Mitarbeiter die schon über Jahre hinweg die selben Arbeiten wie zb. ein Geselle machen. Nur bekommt der Geselle 4€ mehr die Stunde. Ich wurde gefragt warum es nicht für die selbe Arbeit das selbe Geld gibt. Ich meine ich habe mal gelesen das es sowas gibt nur bin ich mir nicht sicher und habe gesagt das ich mich erstmal Infomieren muss.
Gruß vizevince
Community-Antworten (2)
21.10.2011 um 10:36 Uhr
Natürlich gibt es den Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Allerdings kommen ja bei der Entgeltfindung eine Reihe von Faktoren zusammen (z.B. Geltung eines Tarifvertrages, Qualifikation und Berufserfahrung, weitere Aufgaben und Verantwortungen u.s.w.).
Ich würde daher einfach mal den Arbeitgeber fragen, warum es die Gehaltsunterschiede gibt.
21.10.2011 um 11:47 Uhr
Leider wird dieser Grundsatz in der Rechtsprechung ziemlich ausgedünnt. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, insofern kann ich als AG mit jedem AN unabhängig von Tätigkeit, etc. x-beliebige Löhne vereinbaren.
Das zu verhindern ist ja eben die Sache eines TV. Im Geltungsbereich eines TV haben die AN gute Chancen.
Die einzigen Grenzen die die Rechtsprechung vorschiebt sind zwei Sachen:
Das explizite Verbot der Ungleichbehandlung wegen einer Sache aus dem AGG. Das ist aber wieder so eine Sache... Behandelt der AG all seine AN unabhäng von Geschlecht, Rasse, etc. ungleich, so ist eine schlechtere Behandlung einzelner keine Ungleichbehandlung. Nur wenn der AG SYSTEMATISCH nach Geschlecht, Rasse, Alter, etc. ungleich behandelt ist das verboten.
Weiterhin kommt noch der Umstand der "Sittenwidrigkeit" ins Spiel. "Ein Gehalt ist dann sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht." (http://www.lto.de/de/html/nachrichten/475/Wann-ist-ein-Gehalt-sittenwidrig-/ in Verweis auf BAG 22.4.2009, 5 AZR 436/08)
Aber abgesehen davon haben es AG und AN alleine in der Hand wie viel Lohn sie für die abgeforderte Arbeit vereinbaren.
EDIT: Geändert, da §612 (3) BGB ja wegen der gleichgelagerten Sache im AGG weggefallen ist. Da hab ich versehentlich auch mal ein altes Buch in der Hand gehabt... War mir aber selbst suspekt...
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