Selbe Tätigkeit, 3 verschiedene Arten Arbeitsvertrag
Wieder mal eine Frage an die routinierten Betriebsratskollegen im Forum.
Bei Gesprächen mit meinen Kollegen vom techn. Außendienst stellte sich heraus, das min. 3 verschiedene Arbeitsverträge im Unternehmen vorhanden sind, die Kollegen üben alle die selbe Tätigkeit im Außendienst (Servicearbeiten) aus.
-
Gruppe mehr als 10 Jahre im Unternehmen 37,5 Std. Woche, 13. Gehalt, Spesenpauschale mtl. fix, 30 Tage Jahresurlaub vetraglich festgelegt.
-
Gruppe weniger als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 40 Std. Woche, Weihnachtsgeld nur mit Freiwiligkeitsvorbehalt, Spesen nur gegen Abrechnung Fahrtenbuch) , 27 Tage Jahresurlaub.
-
Gruppe weniger als 5 Jahre, 40 Std. Woche, kein Weihnachtsgeld, keine Spesen (soll über Finanzamt abgerechnet werden), 25 Tage Urlaub
Wohlgemerkt üben alle eindeutig die selbe Tätigkeit aus, haben alle Firmenwagen mit privater Nutzung.
Die Kollegen des Betriebsrats meinten halt nur lapidar darauf, haben einige halt schlecht verhandelt.
Was meint Ihr dazu?
Community-Antworten (3)
06.04.2011 um 02:26 Uhr
ganz offensichtlich hat der AG seine Einstellungskonditionen über die Jahre verändert. Wenn er nicht über einen TV gebunden sieht es mau aus....
06.04.2011 um 12:12 Uhr
na na, so mau sieht es gar nicht aus.
wie es sich anhört, hat dein AG zwar wärend gewisser zeiträume die arbeitsverträge geändert, anscheinend aber dabei grundsätze standartmäßig verwendet. sollte es sich so verhalten, handelt es sich daher um formulararbeitsverträge.
zitat: "Der Formulararbeitsvertrag ist ein für eine unbestimmte Zahl - mindestens drei, so das Bundesarbeitsgericht v. 25.05.2005, Az.: 5 AZR 572/04 - von Arbeitnehmern vorformulierter einheitlicher Arbeitsvertragstext, den ein Unternehmen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einsetzt." (http://www.arbeitsvertrag.de/rechtslexikon-arbeitsvertrag/glossar/formulararbeitsvertrag/index.html)
formulararbeitsverträge kann der br aber nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anfordern um seinen allgemeinen aufgaben nachzukommen. habt ihr dann die verschiedenen AV ist kreatives arbeiten angesagt. besonderes augenmerk dabei kann man z.b. auf absatz 3 legen: "die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;"
mfg
06.04.2011 um 13:30 Uhr
dann kämpfe mal mit dem stumpfen Schwert des § 80 BetrVG.... bringt wohl eher nichts...
Würde mir eher Gedanken über die Möglichkeiten machen die § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG bietet
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Wählerliste und Unternehmensstruktur
ÄlterHallo, wir bereiten gerade Betriebsratswahlen vor und sind mit dem AG uneinig wer in die Wählerliste darf. Folgende Struktur haben wir: Unternehmen A am Standort X:Hier ist der Betriebsrat ansässi
Neuer Arbeitsvertrag trotz bestehenden gültigen AV
ÄlterHallo Kolleginnen + Kollegen, ein Mitarbeiter soll einen komplett neuen Arbeitsvertrag erhalten .Ich bin der Ansicht, dass nur ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag nötig ist. Er ist seit 18 Jah
Selbes Geld für selbe Arbeit
ÄlterNoch eine Frage , Wir haben bei uns im Betreib einige Mitarbeiter die schon über Jahre hinweg die selben Arbeiten wie zb. ein Geselle machen. Nur bekommt der Geselle 4€ mehr die Stunde. Ich wurde gef
Ablehnung personeller Maßnahme,
ÄlterWir haben mit Beschluss einer personellen Maßnahme widersprochen. Der Arbeitgeber hat den Beschluss in der Form ignoriert dass er das zwar zur Kenntnis nahm, nun aber vier Wochen nach dem eigentlichen