Wir haben mit Beschluss einer personellen Maßnahme widersprochen. Der Arbeitgeber hat den Beschluss in der Form ignoriert dass er das zwar zur Kenntnis nahm, nun aber vier Wochen nach dem eigentlichen Beginn der abgelehnten Maßnahme die Zustimmung zur personellen Maßnahme in Kenntniss eines dreiwöchigen Urlaubs zweier Betriebsratsmitglieder erneut stellen wird und zwar so knapp dass keine Beschlussfähigkeit mehr vorliegt und die Frist zur Zustimmung somit ablaufen wird. Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass der vorige Beschluss zur Ablehnung nicht mehr gültig sei, da es sich ja um eine neue Zustimmung zu einer personellen Maßnahme handele. Wir sind der Ansicht, der alte Beschluss sei weiterhin gültig, da es sich um die selbe Person und die selbe Stelle - sprich um die selbe personelle Maßnahme handelt und die neue Anfrage zur Zustimmung eigentlich eine Farce ist. Da könnte ein Arbeitgeber ja ständig diesselbe Zustimmungsanfrage immer neu stellen bis endlich die Situation eintritt, dass aus widrigen Gründen eine Frist abläuft.... Kann der BR-Vorsitzende einen Anwalt einschalten mit Kostenübernahme ohne vorher die Anwaltsberatung per BR-Beschluss beschlossen zu haben, kann ein Vorsitzender aufgrund § 26 (2) Betr.VG auch direkt ohne einen entsprechenden zusätzlich gefassten Beschluss zu diesem Vorfall das Arbeitsgericht anrufen ?