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keine Gehaltserhöhung = keine Gleichbehandlung?

A
Arkalus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eventuell hat hier jemand einen Tipp für mich?

Folgende Situation: zum 1.1. tritt ein Mitarbeiter eine neue Position mit höherem Gehalt zzgl. zwei schriftl. Vereinbarten erhöhungen im laufenden Jahr, ohne aus zu schliessen das es weitere erhöhungen gibt.

Im sommer folgt dann durch bekanntgabe der GF, das für ALLE Mitarbeiter eine x% Lohnerhöhung ab x.y erfolgt.

Nun nach dem Tag x stellt der Mitarbeiter fest, das er die Erhöhung nicht erhalten hat, alle anderen schon...

Wir sind nicht Tarifgebunden.

Kann hier der BR wegen ungleichbehandlung aktiv werden?

1.09602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

20.10.2011 um 17:16 Uhr

Da kommt es schon darauf an, was in den schriftlichen Vereinbarungen steht (also eventuell zumindest eine auf die zu erwartende Erhöhung Bezug nimmt oder diese zeitlich zusammenfallen.)

Ich würde erst einmal nachfragen, warum die GF den Mitarbeiter ausgenommen hat.

R
rkoch

21.10.2011 um 11:29 Uhr

Die alte Leier.....

Sachen aus dem Individualrecht (wie z.B. die tatsächliche Durchführung einer versprochenen/mitgeteilten Lohnerhöhung) müssen die AN selbst durchfechten. Dem BR stehen hier (leider) keine Mittel den AG zu etwas zu zwingen zur Verfügung.

Zur Sache würde ich sagen das das ausgeht wie das Hornberger Schießen.

Einerseits sind dem AN einzelvertraglich eben gewisse Erhöhungen zu gewissen Punkten zugesagt, was impliziert das Erhöhungen die AN OHNE derartige Zusagen betreffen nicht anwendbar wären, andererseits hätte der AG dann aber eben keine Zusage an ALLE machen dürfen. Ich würde Tippen das die Sache bis vors BAG gehen würde.

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