Erstellt am 02.03.2022 um 14:18 Uhr von moreno
Genehmigter Urlaub kann nicht einseitig widerrufen werden. Egal ob der AN im Vorfeld krank war oder nicht!
Erstellt am 02.03.2022 um 14:36 Uhr von Patrick.de84
Danke für die info bei uns ist das aber immer nur Mündliche Genehmigung wir sind eine kleine Firma da ist es schon sein 20 Jahren so mit Mündlicher Genehmigung
Erstellt am 02.03.2022 um 14:40 Uhr von celestro
"§ 7 BUrlG
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. 2Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt."
alles klar?
Erstellt am 02.03.2022 um 14:42 Uhr von Patrick.de84
Ja alles klar und was kann man machen wenn sich der Chef trozdem Quer stellt?
Erstellt am 02.03.2022 um 14:54 Uhr von Matze
Im Zweifel die juristische Keule, heißt: Anwalt des Vertrauens (für Arbeitsrecht) hinzuziehen, zum Beispiel Rechtsbeistand der Gewerkschaft (ist in der Regel Bestandteil des Mitgliedsbeitrags).
Erstellt am 02.03.2022 um 14:59 Uhr von moreno
Gibt es denn einen Betriebsrat?
Erstellt am 02.03.2022 um 15:01 Uhr von Patrick.de84
Leider nicht wir sind mit Chef 4 Leute
Erstellt am 02.03.2022 um 15:07 Uhr von moreno
Doof aber manchmal hilft ja auch das persönliche Gespräch mit dem Chef!