Erstellt am 19.10.2011 um 09:22 Uhr von neskia
ist doch nicht schwammig formuliert
§87 BetrVG(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht
besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die
Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn
zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis
erzielt wird;
heißt doch ohne eure Zustimmung kann er nicht einseitig Urlaub anordnen.
Erstellt am 19.10.2011 um 09:40 Uhr von rkoch
> im Urlaubsgesetz sowie im Netz nach Googeln konnten wir nichts konkretes finden
Ich empfehle DRINGEND Euch Arbeitshilfen zu besorgen, z.B. Ein Handbuch zur Mitbestimmung des BR UND einen Kommentar zum BetrVG.
Ich empfehle insbesondere (Werbung ON) die DVD "Betriebsratswissen digital" vom Bund-Verlag (Werbung OFF). Einmal installiert und gestartet fördert die Eingabe von "Betriebsurlaub" die konkrete Antwort auf Deine Frage zutage.
NB: "schlechte Auftragslage" löst auch das MBR des BR nach §87 (1) Nr. 3 aus, z.B. kann der BR Kurzarbeit oder auch andere Lösungen (z.B. Zeitkonten nach §87 (1) Nr. 2) fordern!
Erstellt am 19.10.2011 um 09:47 Uhr von gironimo
wo ihr nun wisst, dass der BR mitzubestimmen hat, solltet Ihr dies dem AG mitteilen.
Allerdings solltet Ihr Euch auch Gedanken machen, wie Ihr das Problem der schlechten Auftragslage - und damit verbunden ja auch die Frage "wie sicher sind die Arbeitsplätze"- meistern könnt. Also auch hier konkrete Wirtschaftsdaten anfordern und daraus Rückschlüsse ziehen.