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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belegschaftsversammlung-Arbeitszeit?

K
Kristina
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber lädt zu einer Belegschaftsversammlung, die eine Informationsveranstaltung sein soll, ein. Ist das Arbeitszeit? Gehört auch hier die Wegezeit zur Vergütung dazu?

4.28601

Community-Antworten (1)

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rkoch

18.10.2011 um 18:05 Uhr

Unser Arbeitgeber lädt zu einer Belegschaftsversammlung Ist das Arbeitszeit? Gehört auch hier die Wegezeit zur Vergütung dazu?

Das ist so eine Sache..... Wir sind hier nicht im Betriebsverfassungsrecht sondern im Vertragsrecht (da diese Versammlung vom Arbeitgeber ausgeht).

Sofern der AG diese Veranstaltung selbst als Pflichtveranstaltung deklariert hat, er also sein Weisungsrecht genutzt hat die AN anzuweisen an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wird davon auszugehen sein das er auch daführ Lohn zahlen muß. Sofern auch AN an dieser Veranstaltung teilnehmen müssen, welche zum fraglichen Zeitpunkt normalerweise nicht der Arbeitspflicht unterliegen und deshalb extra bzw. ein zweites mal anfahren müssen wird er wohl auch die Fahrtkosten übernehmen müssen.

Allerdings könnte er die Veranstaltung auch als "freiwillig" deklarieren, dann ist es eine Spaßveranstaltung außerhalb der Arbeitszeit. Je nach Inhalt der Information könnte man dann zwar noch darüber streiten ob diese wirklich freiwillig war (vgl. "freiwillige" Schulungsveranstaltungen des AG), aber wer will das schon.

Am Ende gibt es nur einen Tip: Fragt Euren AG! Denn allein der bestimmt die Regeln (so weit keiner ein ArbG bemühen will).

Als BR (so ihr das seid/einen habt) könntet ihr noch ein bisschen den Fuß in die Tür stellen (MB Arbeitszeit, Fragen der Ordnung des Betriebes, etc.), aber ob das einen Sinn macht? Erst mal versuchen die friedliche Schiene zu fahren.

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