Hallo Leute, Kurze Frage: Wir haben unsere Geschäftsstellenleiterin informiert, dass sie lediglich zu den Punkten Bericht des Arbeitgebers, Betriebsausflug und Sonstiges teilnehmen darf.
Für die übrigen TOPs sei sie ausgeladen. Sie hat sich aufgeregt und erklärt Sie habe das Hausrecht und werde an der gesammten Belegschaftsversammlung teilnehmen.
Das hat sie auch getan. Durfte sie das?